Fleisch bestimmter Tierarten kann den auch für Menschen gefährlichen Parasiten Trichinella enthalten. Aus diesem Grund sind Pferde, Schweine (inklusive Wildschweine), Sumpfbiber und andere empfängliche Arten grundsätzlich vor der Bestätigung der Tauglichkeit für den menschlichen Verzehr amtlich auf Trichinen zu untersuchen. Die Trichinenuntersuchung bei Wildtieren unterliegt besonderen Maßgaben.
Die Trichinenproben von Wildtieren im Landkreis Grafschaft Bentheim können im Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz abgegeben werden.
Probenentnahmen können vereinbart werden.