Die Personalbetreuung umfasst die Betreuung des Personals in tarif- und beamtenrechtlichen Angelegenheiten. Die Personalbetreuung beinhaltet auszugsweise insbesondere den Abschluss, die Änderung und Auflösung von Arbeitsverträgen sowie die Einstellung und weitere laufbahnrechtliche Begleitung der Beamten, die Durchführung von Personalauswahlverfahren, Ausgestaltung der Arbeitszeitmodelle, Umsetzung der leistungsorientierten Bezahlung und von Beurteilungssystemen.