Im Rahmen dieser Hilfegewährung können u. a. die Kosten für bauliche Veränderungen übernommen werden, die erforderlich sind, um eine Wohnung behindertengerecht zu gestalten.
Ggf. sind vorrangige Leistungen anderer Täger (Arbeitsamt, Pflegekassen, Wohnungsbauföderung des Landes Niedersachsen) ausreichend.