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Familienbildungslotsen ( Bildungs- und Teilhabepaket)

Details

Fußballspielen im Verein, Mittagessen in der Schule oder ein Klassenausflug in den Tierpark – für viele Kinder war das bisher nicht drin. Mitmachen war für sie aus finanziellen Gründen oft nicht möglich. Das ändert sich mit dem Bildungs- und Teilhabepaket.

 

Das Bildungs- und Teilhabepaket für Kinder und Jugendliche ist seit dem 1. Januar 2011 in Kraft getreten. Kinder haben jetzt einen Anspruch auf diese Leistungen, wenn sie bzw. ihre Eltern leistungsberechtigt nach dem SGB II (insbesondere Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld) sind oder Sozialhilfe nach dem SGB XII oder nach § 2 AsylbLG oder Wohngeld oder den Kinderzuschlag nach dem BKGG bekommen. auch wer Leistungen nach § 3 AsylbLG bekommt, kann einen Anspruch auf das Bildungspaket haben.

 

Welche Leistungen umfasst das Bildungs- und Teilhabepaket?
 

  • Kultur, Sport, Freizeit (Mitgliedsbeiträge für Freizeitaktivitäten)
  • Schulbedarf (Zuschuss für die Anschaffung von Lernmaterialien)
  • Lernförderung (Unterstützung bei Lernschwierigkeiten)
  • Schülerbeförderung (Zuschuss für den Weg zur Schule)
  • Mittagessen (Gemeinsames Mittagessen in Schule, Kita oder Kindertagespflege)
  • Ausflüge (Schul- und Kitaausflüge)
  • Klassenfahrten (Kostenfreie Teilnahme an Klassenfahrten)

 

Wo kann man sich informieren und wo können Anträge gestellt werden?

 

Informationen und Unterstützung bei allen Fragen rund um das Bildungs- und Teilhabepaket bekommen Sie bei den für Sie zuständigen Familienbildungslotsen in Ihrem Familien Service Büro vor Ort.
 

  • Wir überlegen gemeinsam mit Ihnen, welche Leistungen in Frage kommen
  • Wir helfen Ihnen, die richtigen Anträge zu stellen
  • Wir suchen mit Ihnen die passenden Angebote und stellen bei Bedarf einen ersten Kontakt her

 

Für die Beantragung von Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes hat der Landkreis Grafschaft Bentheim in den Gemeinden vor Ort Servicepunkte eingerichtet.
Das heißt,
 

  • Arbeitslosengeld II, Wohngeld und KiZ-Empfänger: Im Sozialamt Ihrer Gemeinde vor Ort
  • Empfänger von Leistungen nach dem SGB XII: In der jeweiligen Gemeinde

 

Ihre Familienbildungslotsen in den Familien Service Büros:

 

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