Fußballspielen im Verein, Mittagessen in der Schule oder ein Klassenausflug in den Tierpark – für viele Kinder war das bisher nicht drin. Mitmachen war für sie aus finanziellen Gründen oft nicht möglich. Das ändert sich mit dem Bildungs- und Teilhabepaket.
Das Bildungs- und Teilhabepaket für Kinder und Jugendliche ist seit dem 1. Januar 2011 in Kraft getreten. Kinder haben jetzt einen Anspruch auf diese Leistungen, wenn sie bzw. ihre Eltern leistungsberechtigt nach dem SGB II (insbesondere Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld) sind oder Sozialhilfe nach dem SGB XII oder nach § 2 AsylbLG oder Wohngeld oder den Kinderzuschlag nach dem BKGG bekommen. auch wer Leistungen nach § 3 AsylbLG bekommt, kann einen Anspruch auf das Bildungspaket haben.
Welche Leistungen umfasst das Bildungs- und Teilhabepaket?
Wo kann man sich informieren und wo können Anträge gestellt werden?
Informationen und Unterstützung bei allen Fragen rund um das Bildungs- und Teilhabepaket bekommen Sie bei den für Sie zuständigen Familienbildungslotsen in Ihrem Familien Service Büro vor Ort.
Für die Beantragung von Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes hat der Landkreis Grafschaft Bentheim in den Gemeinden vor Ort Servicepunkte eingerichtet.
Das heißt,
Ihre Familienbildungslotsen in den Familien Service Büros: