Die Anforderungen an die Lagerung des Dieselkraftstoffes entsprechen denen für Heizöl ( vergl. Heizöllagerung).
Aufgrund der Betankungsvorgänge ergibt sich bei diesen Anlagen jedoch eine zusätzliche Gefahrenquelle. Aus diesem Grunde werden an diesen Anlagen flüssigkeitsdichte Abfüllplätze gefordert, um abtropfende Flüssigkeiten aufzufangen.
Wie bereits bei der Heizöllagerung beschrieben ist auch die Lagerung von Dieselkraftstoffen hier jedoch inklusive des Abfüllplatzes anzeigepflichtig.
Für die notwendige Anzeige bzw für den Antrag auf Eignungsfeststellung verwenden Sie bitte folgendes Formular: