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Jauche-, Gülle-, Silagesickerwässer - Anforderungen

Details

Für die Anlagen, in denen Jauche-, Gülle- oder Silagesickerwässer gelagert werden, gelten besondere Anforderungen.

 

Diese Anforderungen werden in Anlage 7 der Vorordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) beschrieben.

 

Eine Anzeigepflicht mit dem amtlichen Formular besteht hier nicht.

 

 

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