Zum Inhalt (Access key c)Zur Hauptnavigation (Access key h)Zur Unternavigation (Access key u)
Vorlesen

Datenschutzhinweis

Unsere Webseite nutzt externe Komponenten (Youtube-Videos, Google Maps, OpenStreetMaps, Matomo). Diese helfen uns unser Angebot stetig zu verbessern und Ihnen einen komfortablen Besuch zu ermöglichen. Durch das Laden externer Komponenten, können Daten über Ihr Verhalten von Dritten gesammelt werden, weshalb wir Ihre Zustimmung benötigen. Ohne Ihre Erlaubnis, kann es zu Einschränkungen bei Inhalt und Bedienung kommen. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Sachkundenachweis bei Schlachtung und Betäubung von Tieren - Erteilung

Details

Wenn Sie Einhufer, Wiederkäuer, Schweine, Kaninchen oder Geflügel im Rahmen Ihrer beruflichen Tätigkeit schlachten oder im Zusammenhang hiermit ruhigstellen oder betäuben wollen, benötigen Sie hierfür eine gültigen Sachkundebescheinigung der zuständigen Stelle.

Weitere Informationen zur Dienstleistung und Antragstellung finden Sie im Serviceportal der Grafschaft Bentheim:

Zum Serviceportal (externer Link)

Begriffe im Kontext

§11Erlaubnis,Schlachten,Tiere,Betäuben,Kaninchen,Geflügel,Hähnchen,Legehennen,Wachteln,Enten,Gänse,Rind,Schaf,Lamm,Schwein