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Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden bei überwachungsbedürftigen Gewerben - Überprüfung

Details

Wer ein überwachungsbedürftiges Gewerbe anmelden möchte, muss durch die zuständige Stelle seine Zuverlässigkeit als Gewerbetreibende/Gewerbetreibender überprüfen lassen.

Weitere Informationen zur Dienstleistung und Antragstellung finden Sie im Serviceportal der Grafschaft Bentheim:

https://portal.grafschaft-bentheim.de/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/31410/show

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