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Landkreisförderung Batteriespeicher für Privathaushalte

Details

In den Jahren 2021 und 2022 fördert der Landkreis Grafschaft Bentheim Hauseigentürmer, die eine bestehende Photovoltaikanlage um einen Batteriespeicher erweitern möchten. Die Förderung kann in Anspruch genommen werden, wenn eine vor dem Jahr 2021 in Betrieb genommene und im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur registrierte Photovoltaikanlage mit einer Leistung von mindestens 3 Kilowatt peak (kWp) um ein Batteriespeichersystem ergänzt wird. Das geförderte Batteriespeichersystem muss dabei eine Speicherkapazität von mindestens 3 Kilowattstunden (kWh) aufweisen. Die Förderung ist auf einen einmaligen Zuschuss von bis zu 20 % der Nettoinvestitionskosten, maximal 750 Euro gedeckelt.

Weitere Informationen zur Förderung können der folgenden Richtlinie entnommen werden.