Jeder, der gewerblich Lebensmittel und / oder Lebensmittelbedarfsgegenstände (Materialien und Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen) produziert, verarbeitet oder vertreibt, ist dazu verpflichtet, sich bei der zustänigen Lebensmittelüberwachungsbehörde für eine Resistierung als Lebensmittelunternehmen zu melden.
Lebensmittelunternehmen sind alle Betriebe, gleichgültig ob sie auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind oder nicht, die Lebensmittel erzeugen, verarbeiten, direkt oder über das Internet vermarkten, transportieren etc. Hierzu zählen auch Primärerzeuger von pflanzlichen Lebensmitteln wie beispielsweise Obst, Gemüse, Getreide, Kräutern und Betriebe, die an der Erzeugung, Aufzucht oder Haltung von Lebensmittel liefernden Tieren im landwirtschaftlichen Betrieb beteiligt sind.
Die Registierung kann über das Meldeformular erfolgen.
Zusätzlich zur Registierung als Lebensmittelunternehmer ist eine Gewerbemeldung bei den zustänigen Behörden z.B. Ordnungsamt notwendig.