Zum Inhalt (Access key c)Zur Hauptnavigation (Access key h)Zur Unternavigation (Access key u)
Vorlesen

Datenschutzhinweis

Unsere Webseite nutzt externe Komponenten (Youtube-Videos, Google Maps, OpenStreetMaps, Matomo). Diese helfen uns unser Angebot stetig zu verbessern und Ihnen einen komfortablen Besuch zu ermöglichen. Durch das Laden externer Komponenten, können Daten über Ihr Verhalten von Dritten gesammelt werden, weshalb wir Ihre Zustimmung benötigen. Ohne Ihre Erlaubnis, kann es zu Einschränkungen bei Inhalt und Bedienung kommen. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Registrierung von Lebensmittelunternehemen

Details

Jeder, der gewerblich Lebensmittel und / oder Lebensmittelbedarfsgegenstände (Materialien und Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen) produziert, verarbeitet oder vertreibt, ist dazu verpflichtet, sich bei der zustänigen Lebensmittelüberwachungsbehörde für eine Resistierung als Lebensmittelunternehmen zu melden.

Lebensmittelunternehmen sind alle Betriebe, gleichgültig ob sie auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind oder nicht, die Lebensmittel erzeugen, verarbeiten, direkt oder über das Internet vermarkten, transportieren etc. Hierzu zählen auch Primärerzeuger von pflanzlichen Lebensmitteln wie beispielsweise Obst, Gemüse, Getreide, Kräutern und Betriebe, die an der Erzeugung, Aufzucht oder Haltung von Lebensmittel liefernden Tieren im landwirtschaftlichen Betrieb beteiligt sind.

Die Registierung kann über das Meldeformular erfolgen.

Hinweise

Zusätzlich zur Registierung als Lebensmittelunternehmer ist eine Gewerbemeldung bei den zustänigen Behörden z.B. Ordnungsamt notwendig.

Begriffe im Kontext

Anmeldung,Betrieb,Gaststätte,Imbiss,Verkauf, Registrierung,Unternehmen,