Förderung während der Weiterbildung zur Fachärztin/zum Facharzt für Allgemeinmedizin
Anträge können von Weiterbildungsassistentinnen und –assistenten gestellt werden, die ihre Weiterbildungszeit zum Facharzt für Allgemeinmedizin in einer Grafschafter Praxis absolvieren. Die Förderhöhe beträgt monatlich 500,00 € und ist auf 24 Monate begrenzt.
Die Förderung kann formlos beim Landkreis Grafschaft Bentheim beantragt werden. Eine Kopie des Weiterbildungsvertrages ist dem Antrag beizufügen.
Umzugsbeihilfe
Verlegt eine Ärztin oder ein Arzt den Erstwohnsitz aus einer anderen Region in die Grafschaft Bentheim, um eine allgemeinmedizinische Tätigkeit aufzunehmen, wird auf Antrag (formlos) eine Umzugsbeihilfe von 2.500,00 € für alleinstehende Personen und 5.000,00 € für Familien gewährt.