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Blindengeld und Blindenhilfe

Details

Blindengeld

Blinde Menschen erhalten Blindengeld nach dem Niedersächsischen Landesblindengeldgesetz zum Ausgleich der durch die Blindheit bedingten Mehraufwendungen, wenn sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Niedersachsen haben oder vor Aufnahme in eine stationäre Einrichtung hatten.

Seit dem 01.01.2021 beträgt das Blindengeld

  • außerhalb von Einrichtungen 410,00 € mtl.

  • bei Aufenthalt in stationären Einrichtungen 205,00 € mtl.

Leistungen nach anderen Rechtsvorschriften werden auf das Blindengeld angerechnet.

Weitere Einzelheiten sowie das Antragsformular gibt es beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie.

Ein Online-Antrag auf Gewährung von Landesblindengeld ist im Bürgerportal Grafschaft Bentheim verfügbar.

Blindenhilfe

Gewährung von Blindenhilfe an blinde Menschen zum Ausgleich der durch Blindheit bedingten Mehraufwendungen, soweit keine gleichartigen Leistungen nach anderen Rechtsvorschriften gezahlt werden. Die Blindenhilfe ist einkommens- und vermögensabhängig.

 

 

 

Begriffe im Kontext

Blindengeld, Blindenhilfe, Erblindung, Sehbehinderung, Blindheit, Landesblindengeld,