Für ein Kurzeitkennzeichen sind neben einem Ausweisdokument und der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB) auch die Fahrzeugdokumente sowie ein gültiger Hauptuntersuchungsbericht erforderlich. Das Kurzzeitkennzeichen kann in der Zulassungsbehörde beantragt werden, wo der Antragsteller seinen Wohnsitz hat oder aber dort, wo das Fahrzeug erworben wurde.
Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) gem. § 23 FZV für Kurzzeitkennzeichen
Zulassungsbescheinigungen Teil I und Teil II (Kopie ausreichend, Achtung: ZBI Vorder- und Rückseite)
Kaufvertrag
Personalausweis oder Reisepass
bei Vertretung: Vollmacht und Personalausweis/Reisepass der bevollmächtigten Person
bei Firmen: Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung, Vollmacht und Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführer, Prokurist)
bei Vereinen: Vereinsregisterauszug, Vollmacht und Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Vorstand)
Das Kurzzeitkennzeichen gilt höchstens 5 Tage. Der Ablaufzeitpunkt ist auf dem Kennzeichen in einem gelben Feld am rechten Rand vermerkt. Danach darf das Schild im Straßenverkehr nicht mehr verwendet werden.