Ziel des Niedersächsische Pflegegesetzes (NPflegeG) ist die Gewährleistung einer leistungsfähigen, wirtschaftlichen und räumlich gegeliederten Versorgungsstruktur, die mit einer ausreichenden Zahl von Pflegeeinrichtungen eine ortsnahe, aufeinander abgestimmte, dem allgemein anerkannten medizinisch-pflegerischen Erkenntnisstand entsprechende ambulante, teilstationäre und vollstationäre Versorgung der Pflegebedürftigen sicherstellt.
Der Landkreis Grafschaft Bentheim ist nach § 3 NPflegeG verpflichtet, für sein Gebiet einen räumlich gegliederten Pflegebericht über den Stand und die voraussichtliche Entwicklung der pflegerischen Versorgung aufzustellen und fortzuschreiben. Der Pflegebericht soll Vorschläge zur Anspassung der vorhandenen pflegerischen Versorgungssstruktur an die notwendige pflegerischen Versorgungsstruktur enthalten. Dabei ist der Landespflegebericht des Landes Niedersachsen zu berücksichtigen.
Informationen zum Landespflegebericht finden sie beim Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung.