Bei der Ausfuhr von Tieren in Nicht-EU-Länder müssen die Tiere von einer Gesundheitsbescheinigung begleitet sein, in der die Einhaltung der gesundheitlichen Anforderungen für die Ausfuhr von einem Amtstierarzt bestätigt wird.
Tiere, die die gesundheitlichen Anforderungen nicht erfüllen, dürfen nicht ausgeführt werden.
Gleiches gilt beim Verbringen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union.
Gebühren werden nach der GOVET in Abhängigkeit vom Aufwand berechnet.
Die jeweilig erforderlichen Gesundheitszertifikate sind von dem Bestimmungsland abhängig und sind ggf. bei der Botschaft des selben zu erfragen. Für gängige Ausfuhren liegen die Zertifikate den zuständigen Stellen vor.