Zu den Aufgaben gehören die persönliche Kontaktaufnahme mit dem Jugendlichen, um ein Persönlichkeitsbild zu erhalten und so die strafrechtliche Verantwortlichkeit einschätzen. Im schriftlichen Jugendgerichtshilfebericht und durch die persönliche Teilnahme am Jugendgerichtsverfahren können eine Sozialprognose sowie Vorschläge zu den notwendigen Maßnahmen nach dem Jugendgerichtsgesetz abgeben werden.