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Prostituiertenschutzgesetz - gewerbliche Anmeldung

Details

Seit dem 1. Juli 2017 gelten verschiedene neue Regelungen des Gesetzes zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen – Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG). Dazu zählen insbesondere die Anmeldepflicht für Prostituierte sowie die Erlaubnispflicht zum Betrieb eines Prostitutionsgewerbes.

Anmeldung in zwei Schritten
Die Anmeldung erfolgt in zwei Schritten. Der erste Schritt, die gesundheitliche Beratung, erfolgt im Gesundheitsamt des Landkreises Grafschaft Bentheim.

Der zweite Schritt erfolgt über die Ordnungsabteilung. Hierfür sind nachstehend Informationen zu beachten.

Anmeldepflicht für Prostituierte
Wer eine Tätigkeit als Prostituierte oder als Prostituierter überwiegend im Landkreis Grafschaft Bentheim ausüben will, muss dieses ab dem 1. Juli 2017 persönlich beim Ordnungsamt des Landkreises anmelden. Personen, die bereits vor dem 1. Juli 2017 der Prostitution nachgegangen sind, müssen sich bis zum 31. Dezember 2017 anmelden. Die Anmeldepflicht besteht unabhängig davon, ob die Tätigkeit selbständig oder im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses ausgeübt wird.

Bei der ersten Anmeldung muss ein Nachweis darüber erfolgen, dass innerhalb der letzten drei Monate eine gesundheitliche Beratung in Anspruch genommen worden ist. Diese persönliche und verpflichtende Gesundheitsberatung wird durch das Gesundheitsamt vorgenommen und ist somit die Voraussetzung für eine Anmeldung.

Als Nachweis wird eine Anmeldebescheinigung und auf Wunsch auch eine Aliasbescheinigung ausgestellt. Die Anmeldebescheinigung oder die Aliasbescheinigung sind bei der Tätigkeit stets mitzuführen.

Erlaubnispflicht für Prostitutionsgewerbe
Der Betreiber eines Prostitutionsgewerbes braucht ab dem 1. Juli 2017 eine Erlaubnis. Wer bereits vor dem 1. Juli 2017 ein solches Gewerbe Landkreis Grafschaft Bentheim betrieben hat, hat dies dem Ordnungsamt des Landkreises Grafschaft Bentheim bis zum 1. Oktober 2017 anzuzeigen und bis zum 31. Dezember 2017 eine Erlaubnis zu beantragen.

Dem Antrag ist ein Betriebskonzept beizufügen, das die wesentlichen Merkmale des Betriebes und die Vorkehrungen zur Einhaltung der gesetzlichen Pflichten erkennen lässt.

Wer eine Prostitutionsveranstaltung organisieren oder durchführen will, hat dies mindestens vier Wochen vor der Prostitutionsveranstaltung anzuzeigen und unter anderem ein Veranstaltungskonzept vorzulegen, das die räumlichen, organisatorischen und zeitlichen Rahmenbedingungen beschreibt.

Informationen zur Gültigkeit der Anmeldebescheinigung und zum Anmeldeverfahren können Sie dem nachfolgenden Flyer entnehmen:

Begriffe im Kontext

Prostitution, Bordell,