Mit Google Translate kann diese Webseite in andere Sprachen übersetzt werden. Wenn Sie eine Sprache auswählen, rufen Sie Inhalte auf Google-Servern ab. Der Webseitenbetreiber hat keinen Einfluss auf die Verarbeitung Ihrer Daten durch Google. Wenn Sie nicht möchten, dass Ihre Daten an Google übermittelt werden, schließen Sie dieses Fenster mit einem Klick auf "X".
Um die Sprachwahl nutzen zu können, müssen Sie zunächst das Laden von externen Komponenten erlauben.
Für Hunde, die zur Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung geworden sind, stellt die Abteilung für Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Landkreises Grafschaft Bentheim als zuständige Behörde die Gefährlichkeit fest.
Zur Haltung eines gefährlichen Hundes benötigt der Tierhalter eine Erlaubnis, die nach der Prüfung und Bewertung vorgelegter Dokumente ausgestellt werden kann.
In einigen Gemeinden, Samtgemeinden und Städten wird für gefährliche Hunde eine höhere Hundesteuer erhoben. Grundlage dafür ist die jeweilige Hundesteuersatzung.
Einige Gemeinden, Samtgemeinden und Städte haben gesonderte kommunale Vorschriften zum Führen von Hunden in der Öffentlichkeit, auf Spielplätzen etc.