Zum Inhalt (Access key c)Zur Hauptnavigation (Access key h)Zur Unternavigation (Access key u)
Vorlesen

Google Translate

Mit Google Translate kann diese Webseite in andere Sprachen übersetzt werden. Wenn Sie eine Sprache auswählen, rufen Sie Inhalte auf Google-Servern ab. Der Webseitenbetreiber hat keinen Einfluss auf die Verarbeitung Ihrer Daten durch Google. Wenn Sie nicht möchten, dass Ihre Daten an Google übermittelt werden, schließen Sie dieses Fenster mit einem Klick auf "X".

Um die Sprachwahl nutzen zu können, müssen Sie zunächst das Laden von externen Komponenten erlauben.

Datenschutzhinweis

Unsere Webseite nutzt externe Komponenten (Youtube-Videos, Google Maps, OpenStreetMaps, Matomo). Diese helfen uns unser Angebot stetig zu verbessern und Ihnen einen komfortablen Besuch zu ermöglichen. Durch das Laden externer Komponenten, können Daten über Ihr Verhalten von Dritten gesammelt werden, weshalb wir Ihre Zustimmung benötigen. Ohne Ihre Erlaubnis, kann es zu Einschränkungen bei Inhalt und Bedienung kommen. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Afrikanische Schweinepest (ASP)

Details

Einige Gebiete in der Grafschaft Bentheim befinden sich zur Zeit  in einer Sperrzone, weil  in einem Betrieb im Nachbarlandkreis Emsland in Emsbüren die afrikanischen Schweinepest (ASP)  nachgewiesenen wurde.

Der Landkreis Grafschaft Bentheim hat aus diesem Grund eine tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung erlassen.

Zur Allgemeinverfügung vom 4. Juli 2022

Mit der Einrichtung von tierseuchenbehördlichen Sperrzonen (Schutz- und Überwachungszone) um den betroffenen Betrieb im Emsland soll eine Weiterverbreitung der afrikanischen Schweinepest verhindert werden.

Zur interaktiven Karte der Sperrbezirke (externer Link)

Für das Verbringen von Schweinen sowie das Fleisch von Schweinen aus der ausgewiesenen Sperrzone gilt ein Verbringungsverbot (Art. 27 Abs. 1 i. V. m. Anhang VI und Art. 42 der delegierten Verordnung (EU)2020/687).

Ausnahmegenehmigungen erteilt der Landkreis nur zum Verbringen von Schweinen innerhalb der Überwachungszone, aus der Überwachungszone hinaus sowie zur Schlachtung!

Die Ausnahmegenehmigungen sind mindestens 2 Arbeitstage vor der Verladung  zu beantragen.  Bitte senden Sie Ihren Antrag an folgende Email - Adresse:

ausnahmegenehmigungasp@grafschaft.de

Begriffe im Kontext

Tierseuche, Schlachtung, Sperrbezirk, Sperrzone, ASP