Seit 2006 können die Fahrerlaubnisklassen B und BE im Rahmen des Begleiteten Fahrens mit 17 erworben werden. Hierbei müssen die Eltern vorher zustimmen und bestimmte Kriterien für alle Begleiter erfüllt sein. Nähere Informationen finden Sie im "Merkblatt Begleites Fahren" auf dieser Seite oder unter www.begleitetes-fahren.de
Die Erziehungsberechtigten müssen sowohl der Teilnahme am Modellversuch als auch der Benennung der Begleitpersonen zustimmen.
Bei einem Verstoß gegen die Auflagen erfolgt Widerruf der Fahrerlaubnis. Für eine Neuerteilung ist der Nachweis der Teilnahme an einem Aufbauseminar erforderlich.
Das begleitete Fahren ist ein wichtiger Faktor, um die vielen schweren Verkehrsunfälle, die für viele junge Menschen Folgen für ein ganzes Leben haben, zu reduzieren. Der Landrat hat sich dafür eingesetzt, dass noch mehr junge Menschen an dem begleiteten Fahren teilnehmen, um damit die Unfallzahlen noch stärker als bisher zu senken.
Der Landkreis Grafschaft Bentheim belohnt jeden, der mindestens sechs Monate am begleiteten Fahren teilgenommen, im Landkreis wohnt und den Kartenführerschein bekommen hat, mit einem Gutschein im Wert von 105,00 € für ein Sicherheitstraining auf dem Gelände der EUREGIO Verkehrsakademie (EUVA), Oortlöödiek 100, 48531 Nordhorn-Hesepe.
Die Anmeldung zu dem Sicherheitstraining kann telefonisch (Tel. 05926 986222) oder über das Internet unter www.euva.de erfolgen.
52,40 € + 9€+ 5,10 € je Begleitperson
Eine Antragstellung ist frühestens ab 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters möglich.
gültigen Personalausweis oder gültigen Reisepass (ist bei Antragstellung vorzulegen)
Lichtbild (nach den Bestimmungen der Passverordnung vom 19.10.2007). Dieses Foto kann gegen ein Entgelt von 6 Euro in der Führerscheinstelle gemacht werden oder ist bei Antragstellung mitzubringen
Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre) oder Zeugnis oder Gutachten einer Augenärztin/eines Augenarztes (nicht älter als 2 Jahre)
Bescheinigung über die Teilnahme an einer Ausbildung in Erster Hilfe
Zustimmung der gesetzlichen Vertreter
Zustimmung der Begleitperson(en)
Antrag der Begleitperson
Führerscheinkopien der Begleitpersonen
Der Antrag ist durch die Fahrschule oder persönlich von der antragstellenden Person schriftlich zu stellen. Die zuständige Stelle erteilt bei Eignung den Prüfauftrag an die zuständige Technische Prüfstelle. Über die Fahrerlaubnis wird von der zuständigen Stelle eine sogenannte Prüfungsbescheinigung ausgestellt, die bis 3 Monate nach Vollendung des 18. Lebensjahres im Inland zum Nachweis der Fahrberechtigung dient. Diese Prüfbescheinigung ist bei allen Fahrten mitzuführen. In der Bescheinigung sind die zur Begleitung vorgesehenen Personen benannt, es darf also mit beliebig vielen unterschiedlichen Begleitpersonen gefahren werden.