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06. September 2022

Fall von Geflügelpest in der Grafschaft Bentheim bestätigt – Schutzmaßnahmen gelten ab 7. September 2022

In einem Putenbestand in der Gemeinde Laar ist die hochansteckende Geflügelpest ausgebrochen. Aufgrund eines Verdachtsfalls wurden am Sonntag Proben durch das Veterinäramt des Landkreises Grafschaft Bentheim genommen. Das Friedrich-Löffler-Institut hat den Verdachtsfall nun bestätigt. Die amtlichen Befunde lagen am heutigen Dienstag, 6. September 2022, vor. Es handelt sich wie schon bei dem aktuellen Ausbruch im benachbarten Landkreis Emsland um das hochpatogene Influenzavirus H5 N1. Der betroffene Betrieb hält in zwei Ställen insgesamt 6.700 Putenhähne. In enger Abstimmung mit dem Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz wurde der gesamte Bestand des Putenbetriebes am Dienstagmorgen tierschutzgerecht getötet. Anschließend wurde der betroffene Betrieb gereinigt und desinfiziert.

Zur Bekämpfung der Virus-Infektion werden um den Ausbruchsbetrieb eine Schutzzone mit einem Radius von drei Kilometern sowie eine Überwachungszone mit einem Radius von zehn Kilometern eingerichtet. Die Überwachungszone umfasst dabei große Teile der Grafschaft sowie auch benachbarte niederländische Regionen. Eine entsprechende Allgemeinverfügung ist auf der Internetseite des Landkreises Grafschaft Bentheim eingestellt und tritt am morgigen Mittwoch, 7. September 2022, in Kraft.

In der Schutzzone liegen 32 geflügelhaltende Betriebe mit insgesamt rund 435.000 Tieren. Im Bereich der Überwachungszone befinden sich weitere 118 Betriebe mit rund 2.728.000 Tieren. Insgesamt sind damit in den Restriktionszonen über drei Millionen Tiere und 150 Betriebe betroffen. Innerhalb der beiden Zonen gelten strenge Seuchenbekämpfungsmaßnahmen, um einer Verbreitung des Virus vorzubeugen. So ist u.a. die Teilausstallung von Geflügel in beiden Zonen untersagt. In der Schutzzone und der Überwachungszone ist zudem jeglicher Transport von lebendem Geflügel und von Eiern verboten. Weiterhin wurde die Aufstallung des Geflügels in den beiden Restriktionszonen verfügt. Die besondere Beachtung von Hygienemaßnahmen wurde ebenfalls angeordnet.

Die Geflügelpest ist eine hoch akut verlaufende, fieberhafte Viruserkrankung, die für die betroffenen Tiere meist tödlich endet. Um die Ursache des Ausbruchs sowie weitere Kontaktbetriebe festzustellen, werden aktuell epidemiologische Ermittlungen vorgenommen. Sollte 21 Tage nach der Reinigung des betroffenen Betriebes kein neuer Fall der Geflügelpest auftreten, kann die Schutzzone aufgehoben werden. Dieser Bereich geht dann in die Überwachungszone über, die frühestens nach 30 Tagen aufgehoben werden kann.

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