Zum Inhalt (Access key c)Zur Hauptnavigation (Access key h)Zur Unternavigation (Access key u)
Vorlesen

Google Translate

Mit Google Translate kann diese Webseite in andere Sprachen übersetzt werden. Wenn Sie eine Sprache auswählen, rufen Sie Inhalte auf Google-Servern ab. Der Webseitenbetreiber hat keinen Einfluss auf die Verarbeitung Ihrer Daten durch Google. Wenn Sie nicht möchten, dass Ihre Daten an Google übermittelt werden, schließen Sie dieses Fenster mit einem Klick auf "X".

Um die Sprachwahl nutzen zu können, müssen Sie zunächst das Laden von externen Komponenten erlauben.

Datenschutzhinweis

Unsere Webseite nutzt externe Komponenten (Youtube-Videos, Google Maps, OpenStreetMaps, Matomo). Diese helfen uns unser Angebot stetig zu verbessern und Ihnen einen komfortablen Besuch zu ermöglichen. Durch das Laden externer Komponenten, können Daten über Ihr Verhalten von Dritten gesammelt werden, weshalb wir Ihre Zustimmung benötigen. Ohne Ihre Erlaubnis, kann es zu Einschränkungen bei Inhalt und Bedienung kommen. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Briefabstimmung zum zweiten Bürgerentscheid zur Eissporthalle
Briefabstimmung zum zweiten Bürgerentscheid zur Eissporthalle

04. Mai 2023

Landrat Fietzek vor Bürgerentscheid zur Eissporthalle: „Nutzen Sie Ihr Abstimmungsrecht!“

„Ob der Landkreis eine neue Eissporthalle am bestehenden Standort in Nordhorn errichten soll oder nicht, ist eine Frage, die alle Menschen im Kreisgebiet betrifft. Wägen Sie die Argumente dafür und dagegen gut ab und bringen Sie Ihre Stimme ein. Nehmen Sie am Bürgerentscheid teil! Das ist Ihr demokratisches Grundrecht“, appelliert Landrat Uwe Fietzek an die rund 114.000 abstimmungsberechtigten Grafschafterinnen und Grafschafter. Am kommenden Sonntag (7. Mai 2023) sind sie zum zweiten Bürgerentscheid zur Eissporthalle Nordhorn aufgerufen. Die Abstimmungslokale im Landkreis sind dann zwischen 8 und 18 Uhr geöffnet.

Sanierung steht nicht zur Abstimmung – energiesparende Komponenten haben nur geringe Auswirkung auf Betriebskosten insgesamt

„Im Vorfeld des Bürgerentscheides ist gerade in den sozialen Netzwerken viel diskutiert worden. Bis zuletzt sind dabei von verschiedenen Akteuren auch immer wieder vermeintlich kostengünstigere Sanierungsoptionen ins Feld geführt worden. Dazu möchte ich noch einmal klarstellen: Eine Sanierung der bestehenden Eissporthalle in Nordhorn steht nicht zur Abstimmung – diese Möglichkeit ist vom Tisch. Beim zweiten Bürgerentscheid geht es einzig und allein um einen Neubau der Eissporthalle“, macht Fietzek deutlich.

Insbesondere in den letzten Tagen kam häufig die Frage nach der Nutzung alternativer Energiequellen, wie beispielsweise Solarenergie, auf und inwiefern sich dadurch die Betriebskosten der Eissporthalle verringern ließen. „Die Betriebskosten eines Hallenneubaus belaufen sich schätzungsweise auf rund eine Million Euro. Hinzu kommen Energiekosten von schätzungsweise 300.000 Euro. Maßnahmen zur Energieeffizienz der Halle sind in diesen Kostenschätzungen allerdings noch nicht enthalten. Diese Maßnahmen wären aber natürlich ein wichtiges Kriterium für einen durchzuführenden Wettbewerb. Hier sind wir offen für Ideen“, erklärt der Landrat. Zugleich verweist er darauf, dass energiesparende Komponenten aber nur eine geringe Auswirkung auf die gesamten Betriebskosten der Eissporthalle hätten: „Mit energetischen Maßnahmen ließe sich zwar sicher der Energieverbrauch verringern und damit auch die Energiekosten. Wir dürfen aber nicht außer Acht lassen, dass gleichzeitig mit zusätzlichen Maßnahmen höhere Abschreibungen und Wartungskosten verbunden sind.“

Bürgerentscheid nur verbindlich, wenn auch Quorum von rund 22.800 Stimmen erreicht wird

Beim Bürgerentscheid am Sonntag wird ganz genau auf die Abstimmungsbeteiligung geachtet. Der Bürgerentscheid ist nur dann erfolgreich, wenn zwei Punkte erfüllt sind:

  1. Die Mehrheit der gültigen Stimmen lautet auf „Ja“.
  2. Diese Mehrheit macht zugleich mindestens 20 Prozent der Abstimmungsberechtigten aus. In diesem Fall muss ein sogenanntes Quorum von rund 22.800 Stimmen erreicht werden.

„Wenn die Mehrheit für ‚Ja‘ – also für den Neubau – gestimmt hat und das Quorum erreicht wird, setzt sich ein Automatismus in Gang. Bei allen anderen Varianten ist der zweite Bürgerentscheid hingegen nicht verbindlich“, erklärt Fietzek. „Sollte die Mehrheit der Stimmen auf ‚Nein‘ lauten und über dem Quorum liegen, werde ich dem Kreistag die Empfehlung zum Rückbau des Gebäudes geben. In diesem Fall wünsche ich mir konstruktive Gespräche mit der Stadt Nordhorn zur Nachfolgenutzung des Geländes für Sport- und Freizeitmöglichkeiten.“

Sollte sich die Mehrheit für einen Neubau aussprechen, das Quorum allerdings nicht erreicht werden oder sollte sich die Mehrheit gegen einen Neubau aussprechen und das Quorum ebenfalls nicht erreicht werden, befasst sich der Kreistag erneut mit der Thematik. Hier rücken dann die Abstimmungsbeteiligung und die Anzahl der jeweils abgegebenen Stimmen in den Fokus. Fietzek verweist darauf, dass der erste Bürgerentscheid aus dem Jahr 2021 weiterhin gültig, aber nicht mehr für den Kreistag bindend ist. Das heißt: Sollte der zweite Bürgerentscheid nicht erfolgreich sein, kann der Kreistag den ersten Bürgerentscheid mit einem Neubau umsetzen oder eine neue Entscheidung treffen.

Präsentation der Abstimmungsergebnisse am Sonntagabend im Kreishaus

Am 7. Mai 2023 beginnt die Auszählung der Stimmen ab 18 Uhr. Ein vorläufiges Endergebnis könnte bei schnellem und unkompliziertem Verlauf bereits um 19.30 Uhr vorliegen. Zur Präsentation der Abstimmungsergebnisse des zweiten Bürgerentscheides sind alle Interessierten herzlich ins Kreishaus in Nordhorn (van-Delden-Straße 1-7) eingeladen. Die Ergebnisse lassen sich aber auch online über den Votemanager verfolgen.

Diese Meldung teilen