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02. Dezember 2022

Einführung des Bürgergeldes: Leistungsbeziehende müssen keinen neuen Antrag stellen

Zum 01. Januar 2023 tritt das Bürgergeld in Kraft und löst die bisherige Grundsicherung für Arbeitsuchende (Arbeitslosengeld II) ab. Das Grafschafter Jobcenter weist darauf hin, dass Personen, die bereits Leistungen beziehen und deren Bewilligungszeitraum über den Jahreswechsel hinaus geht, keinen neuen Antrag auf Bürgergeld stellen müssen. Die erhöhten Regelleistungen werden pünktlich zum 01. Januar 2023 überwiesen. Die Änderungsbescheide hierzu ergehen zu einem späteren Zeitpunkt.

In diesem Zusammenhang bittet das Grafschafter Jobcenter darum, die Jahresendabrechnungen über Gas, Wasser und Strom zeitnah nach Erhalt einzureichen.

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