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30. Mai 2023
Es ist wieder soweit – in absehbarer Zeit breiten sich die Nester des Eichenprozessionsspinners aus. In der Grafschaft Bentheim wird die Bekämpfung kreisweit koordiniert, die einzelnen Kommunen sind bereits vorbereitet. An den Kreisstraßen und in der Kreisstadt Nordhorn ist zu beobachten, dass die Anzahl und Größe der Nester seit einigen Jahren kontinuierlich abnehmen. So rechnet die Kreisverwaltung auch für 2023 mit weniger Raupen.
Problematisch sind insbesondere die feinen Brennhaare der Raupen mit dem Nesselgift Thaumetopoein. Sie können über hundert Meter weit getragen werden und bei Menschen Hautirritationen oder Atembeschwerden hervorrufen. Auch in den Nestern bleiben nach dem Schlüpfen Brennhaare zurück, die bis zu einem Jahr lang das Nesselgift in sich tragen. Damit bleiben die Gespinstnester an Bäumen und auf dem Boden ebenfalls eine Gefahrenquelle.
Zum Schutz der Bevölkerung setzen die Kommunen weiterhin vorrangig auf die aktive Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners, also das Absaugen der Raupen und Nester. Die 2020 zu Testzwecken eingesetzten Baumringfallen hatten sich nach übereinstimmender Auffassung der Kommunen als uneffektiv erwiesen.
Auf Basis der Erfahrungen aus den vergangenen Jahren wurde die Absaugung der Nester an verschiedenen Örtlichkeiten in unterschiedliche Prioritäten eingestuft. Die Kategorisierung richtet sich danach, wie stark ein öffentlicher Standort von der Bevölkerung genutzt wird. Als erstes werden die Standorte abgesaugt, die in die Kategorie 1 fallen. Danach folgen die Standorte der Kategorien 2 und 3. Standorte die unter die Kategorie 4 fallen, werden nicht abgesaugt.
Kategorie 1:
Stark frequentierte öffentliche Bereiche mit regelmäßiger Nutzung durch Fußgänger oder Radfahrende, z.B. Schulen, Kindergärten oder öffentliche Spielplätze.
Kategorie 2:
Mäßig frequentierte öffentliche Straßen, Wege oder Plätze, an denen Fußgänger oder Radfahrende zu erwarten sind, ohne, dass auf alternative Wege ausgewichen werden kann.
Kategorie 3:
Gering frequentierte öffentliche Bereiche mit gelegentlicher Nutzung der Straßen oder Wege durch Fußgänger oder Radfahrende, z.B. im Außenbereich oder an Siedlungsrändern.
Kategorie 4:
Die befallenen Bäume stehen entfernt von menschlichen Siedlungen oder öffentlichen Plätzen, Wegen und Straßen, die von Menschen zu Fuß oder mit dem Fahrrad genutzt werden.
Sollten Eichen auf privaten Flächen befallen sein, liegt die Zuständigkeit zur Bekämpfung der Nester bei den Eigentümerinnen und Eigentümern des Grundstücks. Der Landkreis Grafschaft Bentheim empfiehlt, in diesem Fall ein Fachunternehmen mit der Entfernung zu beauftragen.