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30. November 2023
Der Landkreis Grafschaft Bentheim weist darauf hin, dass der Kehrbezirk OS/EL-4-09 Nordhorn II, der den Bereich der Nordhorner Blumensiedlung umfasst, ab Januar 2024 unter kommissarischer Verwaltung steht. Der bislang zuständige bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger Andre Schnieders übernimmt zum Jahresanfang einen anderen Kehrbezirk in Nordhorn. Eine Nachfolge für den freiwerdenden Kehrbezirk in der Blumensiedlung konnte nicht gefunden werden. Daher hat der Landkreis nun bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger aus Nachbarbezirken mit der kommissarischen Verwaltung dieses Kehrbezirks beauftragt.
Der Kehrbezirk OS/EL-4-09 Nordhorn II wird zum 1. Januar 2024 in vier Teilkehrbezirke aufgeteilt, für die folgende bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger als kommissarische Verwalter bis zum 31. Dezember 2026 verantwortlich sind:
Die untenstehende Straßenliste gibt Auskunft über den für die jeweilige Straße zuständigen kommissarischen Verwalter.
Bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger führen hoheitliche Aufgaben nach dem Schornsteinfeger-Handwerksgesetz aus. Dazu zählen insbesondere die Durchführung von Feuerstättenschauen, das Erstellen der Feuerstättenbescheide, die Durchführung von anlassbezogenen Überprüfungen sowie das Ausstellen der Bescheinigungen über die Tauglichkeit und sichere Benutzbarkeit von Feuerungsanlagen. Beim Landkreis Grafschaft Bentheim steht als Ansprechpartnerin für Schornsteinfegerangelegenheiten Birgit Fischer zur Verfügung (Tel. 05921 96 1224, E-Mail brgtfschrgrfschftd).