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Krad
Krad

18. März 2024

Landkreis Grafschaft Bentheim fördert Fahrsicherheitstraining für Krad-Fahrende

Der Frühling kündigt sich an, die nächste Motorradsaison steht bevor! Wer nach der Winterpause das Fahrgefühl mit der eigenen Maschine wieder stärken möchte, kann hierfür auf das Angebot eines Fahrsicherheitstrainings zurückgreifen. Der Landkreis Grafschaft Bentheim fördert die Teilnahme an einem Grund- oder Aufbautraining für Krad-Fahrende bei der EUREGIO-Verkehrsakademie (EUVA) mit einem Zuschuss von 50 Euro.

„Motorradfahren erfordert nicht nur Konzentration und Verantwortungsbewusstsein, sondern auch Geschicklichkeit und Maschinenbeherrschung. Für den sicheren Fahrspaß sollten mögliche Risiken einkalkuliert werden“, findet Mechthild Kramer, Leiterin der Abteilung Straßenverkehr beim Landkreis. In den Genuss des Zuschusses kommen alle Inhaberinnen und Inhaber eines Führerscheins der Klassen A1, A2 und A mit Wohnsitz im Landkreis Grafschaft Bentheim, wenn Sie nicht anderweitig (beispielsweise durch eine Berufsgenossenschaft) bezuschusst werden. Geprüfte Motorrad-Sicherheitstrainer führen die Trainings durch und geben Tipps für einen sicheren Umgang mit dem eigenen Krad. Die Trainings finden jeweils von 9 Uhr bis ca. 16:30 Uhr auf dem Übungsgelände der EUVA (Oortlöödiek 100 in Nordhorn) statt.

Der Weg zum vergünstigten Krad-Training

Verfügbare Termine stehen auf der Internetseite des Anbieters „Hauptsache schräg“ zur Anmeldung zur Verfügung: www.hauptsache-schraeg.de. Voraussetzung zur Teilnahme an einem Aufbautraining ist der vorherige Besuch eines Grundtrainings. Der Kostenbeitrag über 115 Euro (für ein Grundtraining) bzw. 144 Euro (für ein Aufbautraining) ist zunächst in voller Höhe bei Anmeldung zu entrichten. Teilnehmende können anschließend per E-Mail an mechthild.kramer@grafschaft.de einen formlosen Zuschussantrag stellen. Wichtig ist die Vorlage der Rechnung. Die Landkreis-Förderung in Höhe von 50 Euro wird dann vom Veranstalter an die Teilnehmenden weitergegeben. Für Fragen steht Abteilungsleiterin Mechthild Kramer per E-Mail an mechthild.kramer@grafschaft.de oder telefonisch unter 05921 96 1130 zur Verfügung.

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