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01. Dezember 2023
Der besondere Schutzstatus für Ukrainerinnen und Ukrainer, die vor dem Krieg in ihrer Heimat nach Deutschland geflohen sind, wird um ein weiteres Jahr verlängert. Die Aufenthaltserlaubnisse für Geflüchtete aus der Ukraine bleiben somit bis zum 4. März 2025 gültig. Das geht aus einem entsprechenden Erlass des Bundesministeriums des Inneren und für Heimat (BMI) hervor. Die Ausländerbehörde des Landkreises Grafschaft Bentheim weist darauf hin, dass betroffene Personen keinen Antrag auf Verlängerung ihres Aufenthaltsstatus stellen müssen – die Verlängerung erfolgt automatisch. Termine bei der Ausländerbehörde im Kreishaus sind dafür ebenfalls nicht notwendig.
Diese Regelung gilt für Geflüchtete aus der Ukraine, die in der Grafschaft Bentheim gemeldet sind und bereits eine Aufenthaltserlaubnis nach Paragraph 24 des Aufenthaltsgesetzes besitzen, die über den 31. Januar 2024 hinausgeht.