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Kreishaus des Landkreises Grafschaft Bentheim
Kreishaus des Landkreises Grafschaft Bentheim

20. Dezember 2023

Zuständigkeitswechsel bei Waffenbehörden: Landkreis übernimmt Aufgaben der Stadt Nordhorn

Das Niedersächsische Innenministerium regelt zum 1. Januar 2024 die Zuständigkeit für das Waffenrecht in Niedersachsen neu. Eine entsprechende Verordnung sieht vor, dass diese Aufgabe künftig ausschließlich die Landkreise und kreisfreien Städte wahrnehmen. Bislang waren auch die großen selbständigen Städte und selbständigen Gemeinden mit der Erteilung waffenrechtlicher Erlaubnisse betraut. Mit dem Zuständigkeitswechsel soll die Anzahl der Waffenbehörden in Niedersachsen verringert werden.

Für den Landkreis Grafschaft Bentheim bedeutet diese Neuregelung: Mit dem Jahreswechsel nimmt die Stadt Nordhorn nicht mehr die Aufgaben einer Waffenbehörde wahr – zuständige Behörde ist dann der Landkreis. Wer eine Waffe besitzt und mit Hauptwohnsitz in der Kreisstadt gemeldet ist, muss sich also ab dem 1. Januar 2024 mit waffenrechtlichen Angelegenheiten an die Grafschafter Kreisverwaltung wenden. 

Die Mitarbeitenden der Abteilung Sicherheit und Ordnung stehen beispielsweise bei der Beantwortung waffenrechtlicher Fragen, dem Ein- und Austragen von Waffen in der Waffenbesitzkarte oder bei der Beantragung einer Waffenbesitzkarte für Sammlerinnen und Sammler, Sportschützinnen und Sportschützen sowie Jägerinnen und Jägern zur Verfügung. 

Damit ist der Landkreis Grafschaft Bentheim ab dem kommenden Jahr sowohl Jagd- als auch Waffenbehörde für alle Bürgerinnen und Bürger des Kreises.

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