Vaterschaftsfeststellung
Feststellung der Vaterschaft
Sind Eltern bei der Geburt ihres Kindes nicht miteinander verheiratet, sollte die Vaterschaft in einer Urkunde anerkannt oder gerichtlich festgestellt werden. Diese Regelung ist besonders wichtig, weil das Kind ein Recht darauf hat, zu wissen, wer seine Eltern sind. Kinder fragen mit zunehmendem Alter nach ihren Wurzeln. Auch können für Kinder ohne rechtsverbindliche Vaterschaftsfeststellung weder Unterhalts- noch eventuelle Renten- oder Erbansprüche geltend gemacht werden. Der Landkreis Grafschaft Bentheim berät und unterstützt Mütter und Väter bei der Vaterschaftsfeststellung. Für diese Aufgabe kann auch eine kostenlose sogenannte Beistandschaft beantragt werden. Eine kostenlose Beurkundung der Vaterschaftsanerkennung ist nach vorheriger Terminabsprache möglich.







