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Die heutigen medizinischen Möglichkeiten bieten Eltern beste Voraussetzungen für eine gesunde Entwicklung von Babys und Kindern.

Hierzu zählt, dass Risiken für Entwicklungsstörungen und Behinderungen rechtzeitig erkannt werden können. Dadurch können etwaige Folgeschäden weitgehend ausgeschlossen bzw. minimiert werden.

Nutzen Sie daher die Chance, Krankheiten und Beeinträchtigungen früh zu erkennen bzw. zu behandeln. Wir empfehlen Ihnen daher sehr, für Ihre Kinder alle Vorsorgeuntersuchungen in Anspruch zu nehmen.

Darüber hinaus können Sie natürlich auch die Beratungsdienste des hiesigen Gesundheitsamtes in Anspruch nehmen.
Ihre Krankenkasse hält ein kostenloses Vorsorgeangebot für Kinder bereit. Nach einem Stufenplan werden je nach Entwicklungsphase des Kindes Untersuchungstermine bis in das Jugendalter angeboten.

In der folgenden Übersicht werden die Schwerpunkte der einzelnen Untersuchungen kurz vorgestellt: Der Kinderarzt/die Kinderärztin Ihres Vertrauens wird Ihr Baby immer ganzheitlich untersuchen und auf viele Details achten. Wenn Sie Fragen haben oder unsicher sind, sprechen Sie Ihren Kinderarzt gezielt an.

Schwerpunkte der einzelnen Untersuchungen

U1

Die erste Vorsorgeuntersuchung findet direkt nach der Geburt statt.

Es wird sofort kontrolliert, ob mit Ihrem Kind alles in Ordnung ist und in welchem Gesundheitszustand es sich befindet. Diese Aufgabe übernimmt meistens der Arzt, der Sie bei der Geburt betreut hat.

Bei der U1 wird unter anderem der so genannte APGAR-Index ermittelt.
APGAR steht für Atmung, Puls, Grundtonus, Aussehen und Reflexe.

Das Nabelschnurblut wird auf seinen Sauerstoffgehalt hin untersucht. Auch das Geburtsgewicht, der Kopfumfang und die Körperlänge des Kindes werden jetzt gemessen. Falls irgendwelche Unregelmäßigkeiten auffallen, wird ein Kinderarzt hinzugezogen.

U2

Meistens noch in der Geburtsklinik, zwischen dem dritten und zehnten Lebenstag, wird Ihr Kind bei der U2 gründlich untersucht.

Der Kinderarzt / die Kinderärztin beurteilt die vitalen Funktionen und den Reifegrad. Dazu gehört die Untersuchung aller Organsysteme. Die Atmung und das Herz wird beurteilt, die Bauchorgane, der Nabel und die Geschlechtsorgane werden untersucht.

An der Färbung der Haut kann der Arzt erkennen, ob der Kreislauf gut arbeitet oder ob eventuell eine Neugeborenengelbsucht vorliegt. Auch die Sinnesorgane, das Skelett- und Nervensystem werden jetzt gründlich untersucht. Um Stoffwechselerkrankungen und Hormonstörungen erkennen zu können, wird dem Baby aus der Ferse eine kleine Blutprobe entnommen.

Die U2 ist die erste Gelegenheit, Fragen mit Ihrem Kinderarzt / Ihrer Kinderärztin zu besprechen. Er wird Sie beraten, falls es Probleme bei der Ernährung oder Pflege gibt und mit Ihnen über die Möglichkeiten sprechen, Mangelerkrankungen wie Rachitis zu vermeiden.

U3

Die U3 findet in der 4. bis 6. Lebenswoche Ihres Kindes statt.

Wieder wird der Arzt / die Ärztin Ihr Kind sehr gründlich untersuchen und kontrollieren, ob sich Ihr Kind altersgemäß entwickelt.

Bei der U3 wird besonders auf den Ernährungszustand und das Gewicht des Säuglings geachtet. Der Kinderarzt wird Sie beraten, wenn es Probleme mit der Ernährung, der Verdauung oder dem Schlafen gibt.

Die Augenreaktionen werden überprüft und ein erster Hörtest kann zeigen, ob mit den Ohren alles in Ordnung ist.

Zur U3 gehört auch eine Ultraschalluntersuchung der Hüften. Dadurch sollen Fehlstellungen dieses Gelenkes entdeckt werden, die in diesem Alter noch gut behandelt werden können.

U4

Die U4 sollte im dritten oder vierten Monat nach der Geburt durchgeführt werden.

Wie immer wird Ihr Kind von Kopf bis Fuß untersucht, und Sie haben die Gelegenheit, sich beraten zu lassen und Fragen zu klären. Die Beweglichkeit und die Reaktionen des Kindes werden überprüft. In dem Alter, in dem Ihr Kind jetzt ist, sollte es schon lächeln, wenn es ihm gut geht. Säuglinge beginnen in dieser Phase, die ersten Laute von sich zu geben. Die Hände können zum Mund geführt und die Finger zum Spielen benutzt werden. Die meisten können sich auch schon kurz aus der Bauchlage aufrichten und ihren Kopf gerade halten.

Der Arzt wird Sie über die empfohlenen Impfungen informieren, in der Regel steht bei der U4 die erste Impfung an.

U5

Ihr Kind ist jetzt sechs bis sieben Monate alt.

Es beginnt zunehmend, sich für die Umwelt zu interessieren. Gegenstände werden gegriffen und in den Mund genommen. Es kann vielleicht schon sitzen.

Wie bei allen Vorsorgeuntersuchungen steht wieder die Frage im Vordergrund, ob es sich altersgemäß entwickelt. Der Arzt / die Ärztin wird das Sehvermögen prüfen, und auch das Gehör wird wieder getestet.

Besonderes wichtig sind bei der U5 die Fortschritte der geistigen Entwicklung. Es sollte gut auf Reize reagieren und neugierig auf seine Umgebung sein.

Thema Ihres Gespräches mit der Kinderärztin oder dem Kinderarzt könnte bei der U5 auch die Ernährung oder das Schlafverhalten sein. Der Impfschutz, den Ihr Kind nach den geltenden Empfehlungen braucht, wird weiter ausgebaut.

U6

Für den zehnten bis zwölften Lebensmonat ist die U6 vorgesehen.

Es erfolgt eine gründliche körperliche Untersuchung. Die motorische Entwicklung Ihres Kindes steht jetzt im Vordergrund. Das Kind kann sich nun fortbewegen, und zieht sich vielleicht schon in den Stand hoch. Es will alles betasten und hat den Drang, es in den Mund zu nehmen.

Daneben wird sich der Arzt / die Ärztin dieses Mal besonders für die Sprachentwicklung Ihres Kindes interessieren.

Die Beratung zur Ernährung, zu Fragen der Erziehung, zu Impfungen und zur Unfallverhütung ist ebenfalls Bestandteil dieser Vorsorgeuntersuchung.

U7

Seit der letzten Untersuchung ist ein Jahr vergangen, die U7 findet im 21. bis 24. Lebensmonat statt.

Jetzt wird überprüft, ob Ihr Kind gut laufen kann oder Probleme dabei hat, sich zu bücken oder aufzurichten. Neben der körperlichen Untersuchung stehen auch bei der U7 wieder die Sinnesorgane im Vordergrund. Die Kinderärzte untersuchen, ob das Kind richtig sehen und hören kann, wie es spricht und wie es Gesprochenes versteht.

Die meisten Zweijährigen können schon kleine „Sätze“ sprechen – auch wenn sie oft nur aus zwei Wörtern bestehen

U 7a

Seit dem 1. Juli 2008 wird von den Krankenkassen eine zusätzliche Vorsorgeuntersuchung erstattet.

Sie findet mit 3 Jahren, zwischen dem 34. und 36. Lebensmonat statt. Bei dieser Untersuchung sollen u. a. allergische Erkrankungen, Sozialisations- und Verhaltensstörungen, Übergewicht, Sprachentwicklungsstörungen, Zahn-, Mund- und Kieferanomalien früher erkannt und rechtzeitig behandelt werden.

U8

Ihr Kind ist jetzt schon dreieinhalb bis vier Jahre alt und hat sich seit der letzten Vorsorgeuntersuchung stark weiterentwickelt.

Bei der U8 wird es wie immer von Kopf bis Fuß untersucht, dieses Mal ist auch eine Urinprobe vorgesehen.

Die Kinder müssen bei der U8 auch einiges „vorführen“:  Auf einem Bein stehen, im Stehen für zehn Sekunden die Augen schließen, ohne dabei zu wackeln. Vielleicht müssen sie auch versuchen, einen Knopf zuzumachen; auch das sollte ein Kind in diesem Alter schon können.

Die meisten Kinder können jetzt erkennbare Formen wie ein Viereck oder ein Kreuz malen. Wie immer müssen Sie viele Fragen beantworten: Kann Ihr Kind ganze Sätze sprechen? Kennt es seinen Nachnamen? Ist es fähig, sich zu konzentrieren? Wird es schon „selbstständig“ und kann sich zum Beispiel allein an- und ausziehen?

U9

Bald kommt Ihr Kind in die Schule, die U9 ist für die Zeit nach dem fünften Geburtstag eingeplant.

Bei dieser Vorsorgeuntersuchung zwischen dem 60. und 64. Monat wird Ihr Kind nochmals sehr gründlich ärztlich untersucht.

Wie bei allen Untersuchungen wird auch jetzt noch einmal die Körperlänge gemessen und das Gewicht ermittelt.

Der Blutdruck wird überprüft, und der Urin wird untersucht. Auch die körperliche und geistige Entwicklung, die Beweglichkeit, das Sehen, Hören und Sprechen werden begutachtet. Jetzt wird auch das Sozialverhalten immer ausgeprägter. Hat Ihr Kind Freunde, mit denen es spielt? Mag es Rollenspiele? Bei Problemen werden Sie über Fördermöglichkeiten beraten. Im Vorschulalter sind außerdem wichtige Auffrischimpfungen erforderlich.

U10

Diese neue zusätzliche Vorsorgeuntersuchung soll zwischen dem siebten und achten Lebensjahr stattfinden.

Schwerpunkte sind das Erkennen und die Therapieeinleitung von Entwicklungsstörungen (wie z.B. Lese-Rechtschreib-Rechenstörungen), von Störungen der motorischen Entwicklung und Verhaltensstörungen (z.B. ADHS), die nach dem Schuleintritt oft deutlich werden.

Diese zusätzliche Vorsorgeuntersuchung wird nicht von allen Krankenkassen erstattet.

U11

Die U11 findet zwischen dem neunten und zehnten Lebensjahr statt.

In diesem Alter treten häufig Schulschwierigkeiten auf, deshalb dient diese Vorsorgeuntersuchung u. a. auch dem Erkennen von Schulleistungsstörungen, Sozialisations- und Verhaltensstörungen.

Der Arzt / die Ärztin wird Sie beraten im gesundheitsbewusstem Verhalten und kann erforderliche Maßnahmen bei Auffälligkeiten einleiten. Diese (neue) zusätzliche Vorsorgeuntersuchung wird nicht von allen Krankenkassen erstattet.

J1

Ihr Kind ist jetzt zum Jugendlichen geworden. Zwischen dem 12. Geburtstag bis zum vollendeten 15. Lebensjahr findet eine weitere Vorsorge statt.

Bei diesem Check werden Größe und Gewicht gemessen, eine Blutprobe und der Urin werden untersucht. Bei einer gründlichen körperlichen Untersuchung sollen Schäden des Skelettsystems, der inneren Organe sowie der Sinnesfunktionen erkannt werden. Aber auch Fragen zur Sexualität und Verhütung, Rauchen, Alkohol- und Drogenmiss- brauch sowie Probleme mit Familie oder Schule werden angesprochen.

J2

Kinder- und Jugendärzte bieten noch zusätzlich die Vorsorgeuntersuchung J2 für Jugendliche im Alter von 16 bis 17 Jahren an.

In dieser Phase werden oft wichtige Entscheidungen getroffen, wie z. B. für die spätere Berufswahl.

Dabei kann auch die Gesundheit eine wichtige Rolle spielen. So sind für Allergiker einige Berufe nicht geeignet. Zu den Schwerpunkten der J2 gehört das Erkennen bzw. die Behandlung von Pubertäts- und Sexualitätsstörungen, von Haltungsstörungen, Kropfbildung bis hin zur Diabetes-Vorsorge.

Der Jugendarzt berät den Jugendlichen bei Fragen des Verhaltens, der Sozialisation, der Familie und der Sexualität sowie der Berufswahl. Der Jugendliche kann im Rahmen der Vorsorge, wenn er will, auch alleine ohne Eltern ein vertrauensvolles Gespräch mit seinem Jugendarzt/-ärztin führen.

Diese zusätzliche Vorsorgeuntersuchung wird nicht von allen Krankenkassen erstattet.

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