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Klimaschutz

Lohnt sich mein Dach für Photovoltaik oder Solarthermie?

Herzlich willkommen auf den Seiten zum Grafschafter Solarpotentialkataster

Explodierende Energiekosten, unsichere Energieimporte und der weiter rasant voranschreitende Klimawandel: viele gute Gründe sprechen aktuell dafür, sich mit der Erzeugung erneuerbarer Energien zu beschäftigen. Eine Grundvoraussetzung für das Gelingen der zwingend notwendigen Energiewende ist dabei die konsequente Nutzung vorhandener Potenziale zur Erzeugung erneuerbarer Energien auch und gerade im privaten Bereich. In der Grafschaft Bentheim liefern bereits über 5.000 Photovoltaikanlagen sichere und saubere Energie, doch noch Zehntausende ungenutze Dächer bieten erhebliches weiteres Potential.  Auf diesen Seiten können Sie sich über das Solarpotenzial (Photovoltaik und Solarthermie) Ihrer Dachflächen informieren und gebäudescharfe Informationen abrufen.

Zusätzlich erhalten Sie Hinweise zu Planung und Bau einer eigenen Solaranlage und wertvolle Links auf weiterführende Seiten.

Bitte beachten Sie dabei, dass die Analyseergebnisse des Solarpotenzialkatasters auf einem automatisierten Verfahren (Datenbasis der Laserscandaten ist das Jahr 2017) basieren. Das heißt, die Ergebnisse dienen als erste Information, sie ersetzen aber nicht die Fachberatung durch einen qualifizierten Installateur und erfolgen ohne Gewähr.

Die Erstellung des Grafschafter Solardachpotentialkatasters ist über eine finanzielle Unterstützung durch die Europäische Union aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums - ELER realisiert worden.
Siehe:
www.eler.niedersachsen.de

Hier investiert Europa in die ländlichen Gebiete mit der Maßnahme:

LEADER

Mit dieser Maßnahme wird die Zusammenarbeit und die Initiierung, Organisation und Umsetzung von Projekten zur nachhaltigen Entwicklung in ländlichen Gebieten („LEADER-Region“) unterstützt.

Der Weg zur eigenen Photovoltaik- oder Solarthermieanlage

1. Etappe: Solareignung und Zustand des Dachs

Überprüfen Sie anhand des Solarpotenzialkatasters, wie gut Ihr Dach für eine Photovoltaik- oder Solarthermieanlage geeignet ist. Dies dient Ihnen als erste Orientierung. Darüber hinaus lohnt sich ein Blick auf die Detailansicht, die Sie nach Durchlaufen des Anlagenkonfigurators erhalten. Dies beinhaltet erste Anhaltspunkte in Bezug auf Anlagengröße, Energieertrag, Wirtschaftlichkeit etc.

Fällt die Überprüfung der Eignung positiv aus, stellen sich zusätzlich folgende Fragen, die zwingend zu klären sind:

A) Wie lange wird mein Dach noch halten?

Eine Solaranlage wird für mindestens 20 Jahre errichtet. Ihr Dach muss während dieser Zeit stabil und sicher eingedeckt sein. Außerdem muss die Statik des Daches für die Installation einer Solaranlage ausreichend sein. Ist eine Dachsanierung in naher Zukunft abzusehen, dann sollte diese vor Errichtung der Solaranlage durchgeführt werden. Bitte beachten Sie: Auf Asbestzementdächern ist die Errichtung einer Solaranlage gemäß der Gefahrenstoffverordnung nicht zulässig!

B) Ist mein Haus denkmalgeschützt?

Nur in Ausnahmefällen ist mit einer denkmalpflegerischen Erlaubnis auf einem denkmalgeschützten Gebäude die Errichtung einer Solaranlage möglich. Daher sollten Sie sich, bevor Sie in eine Planung einsteigen, als erstes bei der Unteren Denkmalbehörde Ihrer Kommune informieren.
Bitte beachten Sie: Der Schutz erstreckt sich gegebenenfalls auch auf Nachbargebäude zu einem Denkmal. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie bei der zuständigen Abteilung der Stadt, Gemeinde oder des Landkreises.

C) Befindet sich mein Haus im Geltungsbereich einer Gestaltungssatzung?

Mitunter kann es vorkommen, dass der Bau von Photovoltaik-und/oder Solarthermieanlagen im Geltungsbereich einer Gestaltungssatzung ganz oder teilweise untersagt ist. Eine solche Satzung wird von der Gemeinde erlassen und dient z.B. dazu, das Erscheinungsbild einer historischen Altstadt zu stützen. Dementschprechend sollten Sie prüfen, ob Ihr Haus von einer Gestaltungssatzung betroffen ist und welche Regelungen für Solaranlagen getroffen wurden.

Bitte beachten Sie: Um sicherzugehen, dass auch ggf. weitere kommunale Bauvorschriften der Errichtung einer Solaranlage nicht im Weg stehen, empfiehlt es sich, das örtliche Bauamt frühzeitig in Ihre Planung zu involvieren.

D) Gibt es Fenster, Lüftungsöffnungen etc., die die Einschätzung des Solarpotenzialkatasters einschränken/beeinträchtigen?

Die Qualität der Aussage des Solarkatasters hängt von den verfügbaren Laserscannerdaten ab. Je höher die Datenqualität ist, desto mehr Dachaufbauten werden in der Berechnung berücksichtigt. Gebäude deren Datengrundlage keine Aussage über Dachaufbauten zulassen, sind gesondert gekennzeichnet. Da es sich um ein automatisiertes Verfahren handelt, sind Abweichungen von der realen Dachstruktur möglich. Oft lassen sich bestehende kleinere Aufbauten auf dem Dach aber so verändern, dass die Solarnutzung möglich wird.

E) die Dachfläche der Solaranlage in Zukunft verschattungsfrei sein?

Hier ist zu prüfen, ob wachsende Bäume oder geplante Gebäude in der unmittelbaren Umgebung die Solaranlage verschatten und somit den Ertrag vermindern würden.

2. Etappe: Photovoltaikanlage? Solarthermieanlage? Beides?

In diesem Schritt sollten Sie sich, wenn nicht bereits im Vorfeld geschehen, die Frage stellen, welche Energie Sie mit Hilfe der Sonne erzeugen möchten. Soll primär der Strombezug aus dem öffentlichen Netz verringert werden? Dann sollten Sie zur Photovoltaikanlage greifen, die klimafreundlichen Strom auf Ihrem Dach erzeugt. Sind Sie vorwiegend morgens und abends zuhause, da Sie tagsüber berufstätig sind? Dann sollten Sie über einen Batteriespeicher nachdenken. Somit können Sie den erzeugten Strom auch dann nutzen, wenn die Sonne nicht mehr scheint. Sie erhöhen Ihren Autarkiegrad, decken also ca. zwei Drittel Ihres Strombedarfs mit der eigenen Photovoltaikanlage, senken die Kosten für den externen Strombezug und machen sich unabhängiger von fossilen Brennstoffen.

Wollen Sie die Sonne lieber für Ihre Wärmeversorgung arbeiten lassen? Dann entscheiden Sie sich für eine Solarthermieanlage! Hierbei stellt sich jedoch die Frage, ob die Sonnenenergie nur für Warmwasser oder auch für die Heizungsunterstützung genutzt werden soll. Der Warmwasserverbrauch lässt sich etwa zu 60% durch Solarthermie decken, der Wärmebedarf für die Heizung ca. zu 30%. Diese Entscheidung schlägt sich auch in der benötigten Kollektorfläche auf Ihrem Dach nieder. Obligatorisch ist zudem die Installation eines Speichers im Inneren Ihres Hauses. Dieser muss entsprechend der Art der Wärmeversorgung und abhängig von der Haushaltsgröße dimensioniert werden. die Überprüfung der Eignung positiv aus, stellen sich zusätzlich folgende Fragen, die zwingend zu klären sind:

Sie wollen die volle Kraft der Sonne nutzen und sowohl Photovoltaik als auch Solarthermie in Anspruch nehmen? Das ist kein Problem und funktioniert bestens, da beide Energieformen in jedem Haushalt benötigt werden.

Die Beantwortung dieser Fragen hängt von Ihren persönlichen Präferenzen, dem individuellen Strom- und Wärmeverbrauch, der Ausrichtung und Größe Ihres Dachs oder auch der Gebäudedämmung ab. Somit wird im Einzelfall zusammen mit einer*einem Expertin*Experten entschieden, was notwendig ist und sich realisieren lässt. Es ist jedoch sinnvoll, sich Gedanken darüber zu machen, bevor Sie mit der nächsten Etappe beginnen.

3. Etappe: Beratung vor Ort und die Wahl des Angebots

Im nächsten Schritt ist es notwendig, individuelle Beratung durch eine*einen Expertin*Experten zu suchen. Für die Installation einer Solaranlage sind viele unterschiedliche Dienstleistungen von Nöten, die von unterschiedlichsten Betrieben durchgeführt werden. Aus diesem Grund empfiehlt es sich für Sie als Bauherr*in eine Fachfirma für Solaranlagen zu beauftragen, die die Installation der Anlage aus einer Hand, ggf. mit Hilfe von Subunternehmen, liefert. So halten Sie den Aufwand gering und bei Problemen müssen Sie sich lediglich an ein Unternehmen wenden. Kontaktieren Sie hierzu Fachhandwerker*innen, die Erfahrung bei der Installation von Solaranlagen haben und Sie kompetent beraten können. Bei Photovoltaikanlagen sind dies in der Regel Fachbetriebe der Elektro-Innung und des Dachdecker-Handwerks. Bei solarthermischen Anlagen sind Installateur*innen der Sanitär- und Heizungs-Innung (SHK) Ihre Fachansprechpartner*innen.

Ein*e Mitarbeiter*in der entsprechenden Solarfirma wird sich zunächst Ihr Dach genau ansehen, die statische Eignung abschätzen, die bestmögliche Anlagenauslegung ermitteln und eine Ertragsrechnung mit Ihnen durchführen. Außerdem wird im Falle einer geplanten Photovoltaikanlage geprüft, wie Ihre Anlage ans Netz angeschlossen werden kann. Bei größeren Photovoltaikanlagen muss der nächste Einspeisepunkt mit dem Netzbetreiber abgeklärt werden, bei kleinen Photovoltaikanlagen reicht in der Regel der Hausanschluss. Da diese Dienstleistung nicht immer kostenlos ist, sollten Sie sich zuvor nach dem Honorar erkundigen.

Ist die erste Begutachtung abgeschlossen, erhalten Sie im nächsten Schritt ein Angebot von Seiten der Solarfirma. Um eine gute Vergleichbarkeit zu gewährleisten, die Vollständigkeit zu erheben und die richtige Entscheidung treffen zu können, sollten Sie Angebote von mindestens drei Solarfirmen einholen. Zur Absicherung der Entscheidung sowie bereits vor dem Einholen der Angebote können Sie auch eine*n unabhängige*n Berater*in hinzuziehen.
Wenn Sie sich für ein Angebot entschieden haben, können Sie mit Etappe 4 fortfahren.

4. Etappe: Finanzierung sichern

Damit das passende Angebot angenommen und das Vorhaben umgesetzt werden kann, muss die Finanzierung sichergestellt werden. Es empfiehlt sich, bereits frühzeitig eine Finanzierungslösung ins Auge zu fassen und diese über die gesamte Dauer der Planung stets zu berücksichtigen.

Die Möglichkeiten, die Ihnen dabei grundsätzlich zur Verfügung stehen, beinhalten den Einsatz von Eigenkapital, die Nutzung von Fördermitteln oder -krediten, die Finanzierung über eine Bank bis hin zur Komplettumsetzung über Dritte (Contractinglösung mit Planung, Bau, Betrieb und Finanzierung gegen eine monatliche Geldrate). Auch eine Kombination verschiedener Optionen ist denkbar.

Erkundigen Sie sich bei Ihrer Hausbank über die verschiedenen Finanzierungsmöglichkeiten und entscheiden Sie gemeinsam, welche Art der Finanzierung am besten auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist. Der gesamte Finanzierungsprozess sollte von nun an in enger Abstimmung mit Ihnen über Ihre Hausbank laufen.

Bitte beachten Sie: In der Regel darf vor Erhalt der Zusage für einen Kredit oder eine Förderung nicht mit dem Bau der Solaranlage begonnen werden.

Da nun Klarheit über die Beschaffung der finanziellen Mittel herrscht, kann mit der fünften Etappe begonnen werden.

5. Etappe: Auftrag vergeben

Das favorisierte Angebot liegt vor Ihnen und die Finanzierung ist gesichert? Dann sollten Sie den Auftrag vergeben! Achten Sie dabei unbedingt auf die Zahlungsmodalitäten. Vereinbaren Sie möglichst einen konkreten Fertigstellungstermin und beziehen Sie sich bei jeder Korrespondenz immer auf das Angebot.

Liegt der Fertigstellungstermin einer Photovoltaikanlage knapp vor einer Änderung der gesetzlichen Einspeisevergütung, sollten Sie spezielle Vereinbarungen für den spätesten Zeitpunkt der Inbetriebnahme treffen. Für den Fall, dass der Termin überschritten wird, vereinbaren Sie bereits zeitgleich mit der Auftragsvergabe einen entsprechenden Nachlass. Dieser sollte den Verlust, den Sie durch eine gesunkene Einspeisevergütung hinnehmen müssen, über 20 Jahre kompensieren. Lassen Sie sich in jedem Fall eine schriftliche Bestätigung der Beauftragung von der Solar-Fachfirma aushändigen

Ihre Solaranlage wird nun in absehbarer Zeit errichtet. Im Falle einer Photovoltaikanlage ist es essentiell, die Etappen 6 und 7 in Form verschiedener Anmeldungen zu bewältigen, damit sie auch in Betrieb genommen werden kann. Errichten Sie eine Solarthermieanlage, können Sie mit der achten Etappe fortfahren.

6. Etappe: Anmeldung beim Netzbetreiber (nur Photovoltaik)

Alle Photovoltaikanlagen müssen beim Netzbetreiber angemeldet und einer Netzverträglichkeitsprüfung unterzogen werden. Der Netzbetreiber ist zwar verpflichtet Ihre Solaranlage an das Netz anzuschließen, jedoch nur, wenn diese den von ihm definierten Anforderungen entspricht. Deshalb ist es ratsam, Ihren zuständigen Netzbetreiber frühzeitig über Ihre Absichten zu informieren und über die Dauer des Planungsprozesses mit ihm in Kontakt zu bleiben. So können Sie unangenehme Überraschungen auf der Zielgeraden der Errichtung Ihrer Photovoltaikanlage vermeiden.

Die Anmeldung und technische Klärung übernimmt in der Regel die*der ausführende Installateur*in, den Sie beauftragt haben. Derzeit gibt es in den Gesetzen und technischen Regelwerken keine Bagatellgrenzen für kleine Erzeugungsanlagen. Ihr Netzbetreiber erteilt im Anschluss an die Netzverträglichkeitsprüfung eine Einspeisezusage. Abhängig von der Lage des Netzverknüpfungspunktes und der Größe der Anlage gelten die in den technischen Regelwerken sowie den Vorgaben des Netzbetreibers beschriebenen Netzanschlussverfahren. Informationen zu den für die Anmeldung notwendigen Unterlagen finden Sie auf der Internetseite des Netzbetreibers.

Es wird empfohlen, das Vorliegen der Einspeisezusage von Seiten des Netzbetreibers für den Betrieb der Photovoltaikanlage als Zahlungsbedingung in die Auftragsmodalitäten gegenüber der Solar-Fachfirma, die Ihre Anlage installiert, aufzunehmen. Darüber hinaus sollten Sie, auch wenn Sie die Anmeldung in der Regel nicht selbst vornehmen, darauf achten, dass diese schnell erfolgt, da der Gesetzgeber dem Netzbetreiber einen Zeitraum von acht Wochen einräumt, um dem Antrag stattzugeben.

7. Etappe: Anmeldung bei der Bundesnetzagentur und beim Finanzamt (nur Photovoltaik)

Zusätzlich zum Netzbetreiber muss auch die Bundesnetzagentur über die Errichtung einer Photovoltaikanlage in Kenntnis gesetzt werden. Dies sollten Sie ca. 2 Wochen vor dem Datum der Inbetriebnahme, spätestens jedoch mit Inbetriebnahme der Anlage, tun. Ohne eine solche Anmeldung besteht kein Vergütungsanspruch auf den von Ihnen eingespeisten Strom. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Internetseite der Bundesnetzagentur.

Dadurch, dass Sie Strom in das öffentliche Netz einspeisen und dafür eine Vergütung erhalten, gehen Sie in den Augen des Finanzamts einer gewerblichen Tätigkeit nach. Dementsprechend fällt für Sie die Umsatzsteuer an. Sie haben nun die Wahl, ob Sie der Regelbesteuerung unterzogen werden wollen oder als Kleinunternehmer*in auftreten möchten. Ersteres hat den Vorteil, dass die gezahlte Umsatzsteuer für die Anschaffung der Photovoltaikanlage sowie für die laufenden Kosten per Vorsteuer zurückerhalten werden kann. Voraussetzung dafür ist die Beantragung einer eigenen Steuernummer („Stromerzeugung als unternehmerische Tätigkeit im Sinne des Umsatzsteuergesetzes“) bei Ihrem örtlichen Finanzamt. Sie müssen dann allerdings auch eine Umsatzsteuer auf den selbst verbrauchten sowie verkauften Strom bezahlen und an das Finanzamt abführen.

Bei der Kleinunternehmerregelung erhalten Sie die gezahlte Umsatzsteuer nicht zurück, zahlen jedoch auch keine auf Ihren erzeugten Strom. Auch ist die Handhabung weniger anspruchsvoll.

Genauere Auskünfte gibt das örtliche Finanzamt. Nach einer gewissen Zeit kann es das wirtschaftlich attraktivste sein, die Art der Besteuerung zu wechseln. Daher ist es sinnvoll, eine*n Steuerberater*in aufzusuchen.

Ihre neue Solaranlage ist installiert und alle Anmeldungen getätigt. Nun folgen die letzten Etappen, bevor Sie Ihren eigenen Strom produzieren und nutzen können.

8. Etappe: Inbetriebnahme der Solaranlage

Die Inbetriebsetzung der Photovoltaikanlage nimmt der Anlagenerrichter, also Ihre beauftragte Firma, vor. Sowohl Sie als Anlagenbetreiber*in als auch ein*e Vertreter*in des Netzbetreibers sollten ebenfalls anwesend sein, auch wenn Letzterer nicht dazu verpflichtet ist. Achten Sie darauf, dass während des Vorgangs ein Inbetriebsetzungsprotokoll von der Solarfirma geführt wird, welches Sie im Anschluss erhalten. Das Protokoll hält bspw. den Zählerstand des Einspeisezählers fest und entscheidet über die Höhe der Einspeisevergütung. Sollte Ihr Netzbetreiber bei der Inbetriebnahme doch nicht anwesend sein, lassen Sie ihm unbedingt ein Duplikat des Inbetriebsetzungsprotokolls zukommen.

Die Inbetriebnahme von Solarthermieanlagen unterliegt deutlich weniger Regelungen. Diese können ohne weitere Beteiligte direkt durch den*die Installateur*in in Betrieb genommen werden.

Ihre neue Solaranlage ist installiert und alle Anmeldungen getätigt. Nun folgen die letzten Etappen, bevor Sie Ihren eigenen Strom produzieren und nutzen können.

9. Etappe: Einspeisevertrag, Versicherung und Steuererklärung

Wenn auch nicht rechtlich verpflichtend, wird in vielen Fällen ein Einspeisevertrag zwischen Besitzer*in einer Photovoltaikanlage und Netzbetreiber geschlossen. Ist dies auch bei Ihnen der Fall, sollten Sie diesen gründlich auf eventuell unangemessene Klauseln überprüfen. Jedoch ist der Netzbetreiber auch ohne Vertrag gemäß EEG dazu verpflichtet, Ihre Photovoltaikanlage anzuschließen sowie den erzeugten Strom abzunehmen und zu vergüten.

Außerdem, als sehr wichtigen Schritt, sollten Sie mit Ihrer*Ihrem Versicherungsvertreter*in sprechen und die neue Solaranlage melden. Im besten Falle ist der Schutz vor Schäden durch bspw. Sturm und Hagel bereits in Ihre Gebäudeversicherung enthalten. Ist dies nicht der Fall, empfiehlt es sich dringend, Ihren Vertrag diesbezüglich anzupassen.

Ferner sollten Sie sich mit den Implikationen einer Photovoltaikanlage auf die Steuern auseinandersetzen bzw. Ihre*n Steuerberater*in diesbezüglich aufzusuchen. So kann sich eine Solaranlage bspw. positiv auf die Einkommensteuer auswirken, jedoch auch Ertragssteuern verursachen.

Je nach Größe Ihrer installierten Photovoltaikanlage ist es darüber hinaus möglich, dass Sie in Zukunft ein Gewerbe beim zuständigen Ordnungsamt anmelden müssen. Da es jedoch keine gesetzlich festgelegten Grenzen gibt und die verschiedenen Gewerbeaufsichtsämter im Bundesgebiet oftmals unterschiedlich verfahren, empfiehlt es sich, bei dem für Sie zuständigen Amt nachzufragen. Als Faustregel kann festgehalten werden, dass bis ca. 5 kW Nennleistung bzw. ca. 40 qm Modulfläche eine Gewerbeanmeldung in den seltensten Fällen erforderlich ist. Bei größeren Anlagen muss die Anmeldung darüber hinaus meistens erst vorgenommen werden, wenn sich die Photovoltaikanlage amortisiert hat.

Häufige Fragen

Grundlegendes

Die dem Kataster zugrunde liegenden Laserscandaten sind bei der letzten Überfliegung der Grafschaft Bentheim durch das Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN) im Jahr 2017 erhoben worden. Weitere Information hierzu unter folgendem Link zum LGLN:

https://cms.lgln.niedersachsen.de/fb24/dgm1_dom1.pdf

Da diese Lasercandaten jedoch mit aktuellen Daten zum Grafschafter Gebäudebestand ("Gebäudeumringe") aus dem Jahr 2022 verschnitten worden sind, werden im Kataster auch Gebäude dargestellt, die nach 2017 errichtet worden sind.

Allerdings kann das Kataster aufgrund der unterschiedlichen Zeitpunkte der Datenerfassung für Gebäude, die nach dem Jahr 2017 erbaut worden sind, leider keine validen Daten liefern.

1. Was stellt das Solarpotenzialkataster dar?

Das Solarpotenzialkataster zeigt, welche Potenziale für die Nutzung von Photovoltaik und Solarthermie in einem bestimmten räumlichen Gebiet vorhanden sind. Die Angaben sind dabei individuell auf jedes Gebäude zugeschnitten. Dadurch können Sie auf einen Blick abschätzen, ob die Erzeugung von klimafreundlicher Energie aus Sonnenlicht auf Ihrem Dach lohnenswert sein könnte oder nicht.
Neben der grundsätzlichen Eignung eines Gebäudes werden auch die spezifischen Teile der Dachflächen angezeigt, die sich besonders für die Installation einer Photovoltaik- oder Solar-thermieanlage empfehlen. Darüber hinaus wird die Einstrahlungsintensität der Sonne detailliert für das gesamte Dach dargestellt.

2. Worin unterscheiden sich Photovoltaik und Solarthermie?

Mithilfe einer Photovoltaikanlage erzeugen Sie Strom aus Sonnenlicht. Eine Solarthermieanlage dient dazu, mit Hilfe der Sonne Warmwasser und Heizwärme zu erzeugen. Im Vergleich zu den Solarmodulen, aus denen sich eine Photovoltaikanlage zusammensetzt, benötigen die Kollektoren der Solarthermieanlage deutlich weniger Platz. Im Einzelfall kann dies dazu führen, dass sich Dächer zwar nur bedingt für Photovoltaik eignen, jedoch gut für Solarthermie genutzt werden können. Ein Dach, das sich gut für Photovoltaik eignet, eignet sich immer auch gut für Solarthermie.

3. Macht es Sinn eine Photovoltaik- und Solarthermieanlage zu kombinieren?

Das geht und macht Sinn! Schließlich wird ja im Gebäude sowohl Strom als auch Wärme benötigt. Aufgrund der kleinen Kollektorfläche, die für die Solarthermie benötigt wird, könnte die restliche verfügbare Fläche für Photovoltaik-Module genutzt werden. Eine geteilte Flächennutzung ist eine Überlegung wert. Ob eine gleichzeitige Umsetzung möglich ist oder ob beides angestrebt wird, muss im Einzelfall entschieden werden.

Darüber hinaus ist eine Kombination der Nutzung der Dachflächen für eine Dachbegrünung und die Gewinnung von Solarenergie möglich!

4. Leiste ich bei Anschaffung einer Solaranlage einen wichtigen Beitrag zur Energiewende?

Ja. Bereits jetzt stellt Photovoltaik eine wichtige Säule der Stromversorgung in Deutschland dar. Nach Daten des statistischen Bundesamtes wurden bereits 2,6 Mio. Anlagen installiert, welche somit 11% des  Nettostromverbrauchs decken und an sonnigen Tagen bis zu 50% des derzeitig verbrauchten Stroms generieren. Auch wenn das von der Bundesregierung ausgegebene Zubauziel von Photovoltaikkraftwerken zuletzt erreicht wurde, ist ein deutlich stärkerer Zubau notwendig, um den Bruttostromverbrauch bis 2030, wie angepeilt, zu 80% und bis 2045 zu 100% aus Erneuerbaren Energien (EE) decken zu können. Für Letzteres ist gar eine Verdopplung des derzeit stattfindenden jährlichen Zubaus notwendig. Somit kommt auch Ihnen, als dezentralem*dezentraler Kleinanlagenbetreiber*in, eine wichtige Rolle beim erfolgreichen Gelingen der Energiewende zu.

Die Solarthermie ermöglicht es 85% der in einem deutschen Haushalt verbrauchten Energie klimafreundlich zu gewinnen. Soviel machen nämlich Raumwärme und warmes Wasser im Durchschnitt aus. Bislang sind 2,6 Mio. Solarthermieanlagen in Deutschland installiert. Gerade vor dem Hintergrund, dass mehr als 50% aller Heizungsanlagen in Deutschland als zu ineffizient angesehen werden und somit mehr Energie verbrauchen als geboten, kommt der Solarthermie bereits jetzt, aber auch in Zukunft eine wichtige Rolle beim Gelingen der Energiewende zu.

5. Leiste ich bei Anschaffung einer Solaranlage einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz?

Ja. Durch die Anschaffung einer Photovoltaik- oder Solarthermieanlage produzieren Sie klimafreundlichen Solarstrom oder klimafreundliche Solarwärme für den Eigenverbrauch und das öffentliche Stromnetz. Das mindert die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen in der Energieerzeugung und reduziert den CO2-Ausstoß, der gemäß der großen Mehrheit der Wissen-schaftler*innen, neben anderen Treibhausgasen, sehr wahrscheinlich wesentlich für den globalen Temperaturanstieg verantwortlich ist. Die zukünftigen Auswirkungen auf Klima, Ernährung, Bevölkerung, küstennahe Siedlungen und Biodiversität können dabei bisher kaum beur-teilt werden. Im Jahr 2019 konnten in Deutschland durch die Nutzung von Photovoltaik mehr als 29 Mio. Tonnen Treibhausgasemissionen eingespart werden, durch die Nutzung von Solarthermie weitere 2,1 Mio. Tonnen. Mit jeder betriebenen Photovoltaik- und Solarthermieanlage wird somit ein kleiner Beitrag zum Klimaschutz geleistet.

6. Wo erhalte ich weitere unabhängige Fakten zur Solarenergie?

Ständig aktuelle und unabhängige Fakten zur Solarenergie und Photovoltaik erhalten Sie beim Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme ISE. Unter folgendem Link können Sie sich informieren:

Zur Funktion des Solarpotenzialkatasters

Falls Sie Fragen zur Funktionalität und den dargestellten Inhalten des Grafschafter Solarpotentialkatasters haben, finden Sie im folgenden Antworten zu häufig gestellten Fragen.

1. Wie entsteht ein Solarpotenzialkataster?

Grundlage für die Solarpotenzialanalyse sind Laserscandaten, die beim Überfliegen des jeweiligen Untersuchungsgebietes generiert wurden. Aus diesen Informationen wird ein vereinfachtes Modell der Häuser und der umgebenden Objekte (z.B. Bäume) erstellt. In Niedersachsen werden die Überfliegungen vom Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN) in Auftrag gegeben. Die letzte Überfliegung der Grafschaft Bentheim fand im Jahr 2017 statt.

Im nächsten Schritt werden die Dachflächen automatisch erkannt. Einstrahlung und Verschattung werden berechnet. Stark verschattete Bereiche werden als nicht geeignet identifiziert. Für die übrigen Dachflächen wird die Einstrahlung für den Verlauf eines ganzen Jahres bestimmt.

Einstrahlung ist nicht gleich Ertrag: Der Wirkungsgrad (die Fähigkeit der Module solare Einstrahlung in elektrischen Strom umzuwandeln) und die Beschaffenheit der verwendeten Bauteile bestimmen die gewonnene Menge elektrischer Energie und somit auch den möglichen finanziellen Ertrag einer PV-Anlage.

2. Werden Dachaufbauten wie Schornsteine, Dachgauben oder Fenster bei der Berechnung berücksichtigt?

Die Qualität der Aussage des Solarpotenzialkatasters hängt von den verfügbaren Laserscandaten ab. Je höher die Datenqualität ist, desto mehr Dachaufbauten werden in der Berechnung berücksichtigt. Gebäude, deren Datengrundlage keine Aussage über Dachaufbauten zulassen, sind gesondert gekennzeichnet. Da es sich um ein automatisiertes Verfahren handelt, sind Abweichungen von der realen Dachstruktur möglich. Oft lassen sich bestehende kleinere Aufbauten auf dem Dach aber so verändern, dass die Solarnutzung möglich wird.

3. Was bedeuten kWp und kWh?

Die Abkürzung kWp bedeutet „Kilowatt-Peak“ und ist als Leistungsmaß zu verstehen. In Kilowatt-Peak wird die maximale Leistung angegeben, auch Nennleistung genannt, die eine Solar-anlage erbringen kann. In der Realität kann der Kilowatt-Peak nur unter optimalen Bedingungen erreicht werden, sodass eine Solaranlage den Großteil des Jahres eine geringere Leistung erzeugt.

Unter kWh versteht man „Kilowattstunde“, was eine Maßeinheit für Energie darstellt. Somit ist sie gleichbedeutend mit dem Ertrag. Eine Kilowattstunde entspricht der Energie, die eine Solaranlage mit einer Nennleistung von 1 kWp unter optimalen Bedingungen innerhalb von einer Stunde erzeugen kann.

4. Wie kommen unterschiedlichen Eignungsstufen zustande?

Um mehr Informationen darüber zu erhalten, warum ein Gebäude bspw. "gut geeignet" für Photovoltaik oder Solarthermie ist, klicken Sie am linken Bildrand "Anzeige" auf das kleine weiße "i" im grauen Kreis neben den Schaltflächen "Solarpotenzial (Photovoltaik)" bzw. "Solarpotenzial(Thermie)".

Das sich öffnende Fenster beschreibt Ihnen detailliert, welche Eigenschaften den jeweiligen Stunden zugeschrieben werden.
Unter kWh versteht man „Kilowattstunde“, was eine Maßeinheit für Energie darstellt. Somit ist sie gleichbedeutend mit dem Ertrag. Eine Kilowattstunde entspricht der Energie, die eine Solaranlage mit einer Nennleistung von 1 kWp unter optimalen Bedingungen innerhalb von einer Stunde erzeugen kann.

5. Ich baue gerade mein Haus, wie kann ich mein Solarpotenzial berechnen?

Mit dem Solarpotenzialkataster können Sie das Solarpotenzial Ihres im Bau befindlichen Gebäudes leider nicht berechnen lassen. Das Solarpotenzialkataster basiert auf Laserscandaten, Gebäudeumringen und weiteren Parametern, in denen Ihr Gebäude leider noch nicht enthalten ist. Somit fehlen uns die Rohdaten, die wir für die Berechnung benötigen. Wir empfehlen Ihnen Ihre Stadtwerken oder andere Anbieter von Solarprodukten für eine Schätzung des Potenzials anzufragen.

6. Wie kann ich mir die Potenziale meines Hauses auf einen Blick anzeigen lassen?

Wählen Sie Ihr Gebäude mittels eines Linksklicks aus, erscheint ein kleines Zusatzfenster. Diesem können Sie die Eignung sowie die in Frage kommenden Dachflächen in übersichtlicher Form entnehmen. Des Weiteren gelangen Sie mit einem weiteren Klick zum Konfigurator, in dem Sie Ihre potenzielle Solaranlage individuell auf Ihre Bedürfnisse anpassen können, um so Angaben zu Stromertrag, Modulgröße, Autarkiegrad, Anschaffungskosten oder finanziellem Vorteil zu erhalten.

7. Warum steht mein Haus woanders (verschoben) als in der Karte eingezeichnet?

Dies kann vielerlei Gründe haben und zum Beispiel an der Transformationen von Daten oder Ungenauigkeit der Basiskarte (im besonderen OpenStreetMap) liegen. Die Berechnung der Eignung wird auf Grundlage von amtlichen Daten mit der amtlichen Genauigkeit durchgeführt.

8. Warum werden mir nicht alle Gebäude angezeigt?

Dies könnte an der Position Ihres gewählten Kartenausschnitts liegen. Das Solarpotenzialkataster ist auf den räumlichen Bereich des jeweiligen Herausgebers begrenzt, beispielsweise auf einen Landkreis. Die Hintergrundkarte "OpenStreetMap(OSM)" zeigt u.a. die relevanten Grenzverläufe.

9. Warum weisen manche Gebäude keine Aussage über die Eignung auf?

Dabei handelt es sich möglicherweise um Gebäude, die zum Zeitpunkt der Befliegung des Untersuchungsgebiets (im Jahr 2017) noch nicht existierten oder sich gerade im Bau befanden. Eine solche Befliegung ist essentiell, um die geeigneten Laserscandaten für die Berechnung des Katasters zu erhalten. Da es sich um ein automatisiertes Verfahren handelt, kann es im Einzelfall vorkommen, dass für im Nachhinein fertiggestellte Gebäude keine Angaben vorliegen. Im Umkehrschluss ist es dementsprechend möglich, dass das Kataster Eignungen für Gebäude ausweist, die bereits nicht mehr oder nur noch teilweise existieren.

Außerdem sind im Kataster Dachflächen "ausgeblendet", bei denen Belange des Denkmalschutzes zu beachten sind. Bitte folgen Sie in diesem Fall den weiteren Hinweisen.

10. Wie komme ich zurück in die Ausgangsposition?

Rufen Sie einfach über Ihren Web-Browser die Seite erneut auf.

11. Warum wird die Hintergrundkarte im Solarpotenzialkataster nicht richtig angezeigt?

Sollten sich die eingefärbten Gebäude nicht mit der Hintergrundkarte decken, kann dies folgende Ursachen haben:

1. Die hinterlegten Luftbilder sind schräg von oben aufgenommen und zeigen daher ein verzerrtes Dach.

2. Hintergrundkarten von Google oder OpenStreetMap verwenden nicht die korrekt eingemessenen amtlichen Katasterdaten, welche bei der Berechnung des Solarpoten-zials verwendet werden.

Es kann vorkommen, dass im Solarpotenzialkataster statt der gewählten Karte nur ein hellroter Hintergrund angezeigt wird. Dies kann mehrere Gründe haben:

1. Für den angezeigten Ausschnitt liegt kein Kartenmaterial des gewünschten Typs vor.
2. Das Kartenmaterial ist in der gewählten Zoom-Stufe nicht vorhanden.
3. Auf das Kartenmaterial kann vorübergehend nicht zugegriffen werden.

Vor der Anschaffung einer Solaranlage

Bevor Sie eine Solaranlage erwerben, sollten Sie vorab klären, ob Ihr Dach grundsätzlich für die Installation einer solchen Anlage geeignet ist, beziehungsweise ob z. B. baurechtliche oder statische Einschränkungen gegen die Errichtung einer Photovoltaik- oder Solarthermieanlage auf Ihrem Dach sprechen.

1. Das Dach meines Hauses ist schon relativ alt. Was muss ich beachten?

Eine Solaranlage wird für mindestens 20 Jahre errichtet. Ihr Dach muss während dieser Zeit stabil und sicher eingedeckt sein. Außerdem muss die Statik des Daches für die Installation einer Solaranlage ausreichend sein. Ist eine Dachsanierung in naher Zukunft abzusehen, sollte diese vor Errichtung der Solaranlage durchgeführt werden.

Bitte beachten Sie: Auf Asbestzementdächern ist die Errichtung einer Solaranlage gemäß der Gefahrenstoffverordnung nicht zulässig!

2. Mein Haus ist denkmalgeschützt. Kann ich mein Solarpotenzial trotzdem nutzen?

Nur in Ausnahmefällen ist mit einer denkmalpflegerischen Erlaubnis auf einem denkmalgeschützten Gebäude die Errichtung einer Solaranlage möglich. Daher sollten Sie sich, bevor Sie in eine Planung einsteigen, als erstes bei der Unteren Denkmalbehörde Ihrer Kommune informieren.

Bitte beachten Sie: Der Schutz erstreckt sich gegebenenfalls auch auf Nachbargebäude zu einem Denkmal.

3. Mein Haus befindet sich im Geltungsbereich einer Gestaltungssatzung. Kann ich mein Solarpotenzial trotzdem nutzen?

Das hängt vom Inhalt ab. Nur weil eine gültige Gestaltungssatzung auf Ihr Gebäude anzuwenden ist, bedeutet das nicht, dass die Errichtung von Solaranlagen pauschal untersagt ist. Dies kann jedoch ganz oder teilweise der Fall sein, wenn bspw. das Erscheinungsbild einer historischen Altstadt bewahrt werden soll.

Informieren Sie sich beim Bauamt Ihrer Kommune!

4. Erhöht eine Solaranlage das Brandrisiko in meinem Haus?

Ja, jedoch nur unwesentlich. Mit Photovoltaikanlagen verhält es sich wie mit allen elektrischen Anlagen oder Elektrogeräten im Haushalt. Defekte in stromleitenden Komponenten können zu Lichtbögen und somit zum Brand führen, gerade wenn sich brennbares Material in direkter Umgebung befindet. Weniger als 0,01% der Photovoltaikanlagen in Deutschland haben bisher einen Brand mit größerem Schaden ausgelöst. Ursache sind zumeist Fehler bei der Verkabelung oder beim Anschluss, sodass die Installation der Anlagen durch qualifizierte Fachkräfte den größten Brandschutz darstellt. Im Vergleich zu anderen technischen Anlagen geht von Photovoltaikmodulen jedoch kein erhöhtes Brandrisiko aus.

In jedem Fall sind Feuerwehrleute besonders geschult, mit der Gefahrenquelle Photovoltaik-anlage umzugehen. Für eine ungehinderte Durchführbarkeit von Löscharbeiten ist es jedoch wichtig, dass die Feuerwehr über die Installation der Photovoltaikanlage rechtzeitig informiert wird. Nicht immer ist die Photovoltaikanlage im Falle eines Brandes von außen erkennbar. Hier hilft eine entsprechende Auskunft des*der Hausbesitzer*in und ein eindeutiges Hinweis-schild im Bereich der Verteilungsschränke für Strom oder des Stromanschlusses (siehe PDF-Dokument des DFV https://www.feuerwehrverband.de/app/uploads/2020/05/BSW_Feuerwehrbroschuere_2010.pdf). Auch ein Übersichtsplan mit Lageort der wichtigsten Komponenten (v.a. spannungsführende Leitungen und Position der DC-Freischalteinrichtung) ist im Brandfall sehr nützlich.

Von Solarthermieanlagen hingegen gehen im Brandfall keine elektrischen Gefahren aus. Gebäude mit Solarthermieanlagen unterscheiden sich daher nicht wesentlich von anderen Ge-bäuden. Dennoch ist im Brandfall eine Information über die Lage der Solarthermieanlage hilfreich. Nutzen Sie daher den Übersichtsplan für die Photovoltaikanlage auch gleich für Ihre Solarthermieanlage. Sprechen Sie bei Unklarheiten auch mit Ihrem*Ihrer Installateur*in.

Photovoltaik

Die Planung, Installation, Anmeldung und der Betrieb einer Photovoltaikanlage wirft viele Fragen auf. Hilfreiche Hintergrundinformationen zu zahlreichen Fragen können Sie den folgenden Antworten entnehmen.

1. Welchen Nutzen bietet mir eine Photovoltaikanlage?

Photovoltaikanlagen erzeugen mit Hilfe von Solarmodulen Strom aus Sonnenlicht. Wenn zur selben Zeit Strom im Haus gebraucht wird, können Sie ihn direkt selbst nutzen, ohne dass da-für irgendwelche Kosten anfallen. Der nicht selbst verbrauchte Strom wird ins öffentliche Netz eingespeist und gemäß der aktuellen Fassung des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vergütet. In der Regel kann etwa ein Drittel des Strombedarfs so abgedeckt werden.

Zusätzlich ist es möglich, den Strom in einer zusätzlich angeschafften Batterie für eine spätere Nutzung etwa in den Abend- und Nachtstunden zwischenzuspeichern. So steigern Sie die Selbstversorgung mit Strom vom eigenen Dach auf bis zu zwei Drittel Ihres Bedarfes. In gleichem Maße sparen Sie dadurch Kosten beim Stromeinkauf ein.

2. Wie viel Energie kann ich mit meiner Photovoltaikanlage erzeugen?

Die Solarstrahlung in Deutschland lässt im besten Fall einen Ertrag von rund 1.250kWh/qm im Jahr zu. Der Durchschnitt liegt bei ca. 1.000kWh/qm, sodass dies den Ertrag darstellt, den eine Photovoltaikanlage mit 1kWp jährlich generiert. In den meisten Fällen besitzen Photovoltaikanlagen auf deutschen Einfamilienhäusern eine Nennleistung von zwischen 7 und 15kW, sodass zwischen 7.000 und 15.000kWh Strom im Jahr erzeugt werden.
Es gilt zu beachten, dass der Großteil des Stroms in den Sommermonaten generiert wird. Da Sie den Strom nicht immer gleich dann benötigen, wenn er gewonnen wird, fließt ein gewisser Teil in das öffentliche Stromnetz. Somit benötigen Sie, um tatsächlich 1.000kWh nutzen zu können, eine höhere Nennleistung. Alternativ empfiehlt sich der Kauf eines Stromspeichers.

3. Wie viel Platz benötige ich dafür auf meinem Dach?

Pro installiertem kW Nennleistung ist mit einer Dachflächeninanspruchnahme von 7 bis 8 qm zu rechnen. Die meisten Photovoltaikanlagen auf deutschen Einfamilienhäusern besitzen eine Leistung zwischen 7 und 15kWp, sodass die Modulfläche Ihrer Photovoltaikanlage zwischen 50 und 120 qm betragen könnte.

4. Mit welchen Kosten muss ich bei Anschaffung einer Photovoltaikanlage rechnen?

Den größten Kostenanteil stellen die Investitionen in die Anschaffung und Installation der Module dar. Aufgrund des technologischen Fortschritts ist der Preis für die Module in den letzten Jahren stark gesunken, in der Größe bis 10kW Nennleistung seit 2010 um circa 90%. Aktuell kann mit einem durchschnittlichen Preis von bereits unter 1.250€ pro installiertem kWp gerechnet werden. Des Weiteren müssen die Finanzierungsbedingungen berücksichtigt werden, die je nach Eigenkapitalanteil, Kreditlaufzeiten etc. zu beurteilen sind. Auch die Betriebskosten für u.a. Versicherung und Wartung fallen zwangsläufig an und schlagen jährlich mit ca. 1-2% der Investitionskosten zu Buche. Zu beachten ist weiterhin, dass bei Photovoltaikanlagen mit einer Nennleistung von über 30kW, die auch dem Eigenverbrauch dienen, eine Abgabe von 40% der aktuellen EEG-Umlage zu leisten ist, was die Stromgestehungskosten, also den Preis für die Erzeugung des Stroms, um ca. 2,7ct/kWh erhöht. Ist ein Stromspeicher gewünscht, müssen auch die Kosten für diesen beachtet werden.

5. Wie läuft das mit der Einspeisevergütung? Ist sie garantiert? In welcher Höhe? Wie lang?

Durch das EEG erhalten Sie als Betreiber*in einer Photovoltaikanlage eine garantierte Einspeisevergütung für den Strom, den Sie nicht selbst verbrauchen. Dieser wird in das öffentliche Stromnetz eingespeist. Die Vergütung ist für neue Anlagen bis zu einer Nennleistung von 750 kW, in unterschiedlichen Stufen, festgesetzt und gilt für 20 Jahre.

Sofern der Solarstrom vorrangig per Eigenverbrauch im Haushalt verwendet wird und nur Überschüsse in das öffentliche Stromnetz eingespeist werden, liegt die Vergütung für Anlagen bis 10 kWp ab Februar 2024 bei 8,1 Cent/kWh; für Anlagen bis 40 kWp bei 7 Cent/kWh und für Anlagen bis 100 kWp bei 5,7 Cent/kWh. Diese Vergütungssätze reduzieren sich halbjährlich um je ein Prozent. Somit wird die eingespeiste Kilowattstunde ab 01.08.2024 nur noch mit 8,0 Cent (Anlagen bis 10 kWp), 6,9 Cent (Anlagen bis 40 kWp) bzw. 5,6 Cent (Anlagen bis 100 kWp) vergütet.

Entscheiden Sie sich als Anlagenbetreiber*in, den gesamten PV-Strom direkt in das öffentliche Netz einzuspeisen, erhalten Sie einen Zuschuss auf die Einspeisevergütung. Im Fall einer solchen Volleinspeisung liegt die Vergütung nach neuem EEG ab 01. Februar 2024 bei Anlagen bis 10kWp bei 12,9 ct/kWh und bei größeren Anlagen bis 100 kW bei 10,8 Cent/kWh. Auch diese Vergütung reduziert sich halbjährlich um ein Prozent, sodass sie ab dem 01.08.2024 nur noch bei ca. 12,8 Cent/kWh bzw. ca. 10,7 Cent/kWh liegt.

6. Was mache ich mit meiner Photovoltaikanlage, wenn die Einspeisevergütung endet?

Das Ende der Einspeisevergütung ist nicht gleich das Ende der Photovoltaikanlage. Grundsätzlich gibt es drei verschiedene Optionen, wie Sie nach dem Ablauf der 20 Jahre mit Ihrer Solar-anlage verfahren können:

1. Derzeitig (Stand 2022) erscheint es am sinnvollsten, wenn Sie Ihre Anlage weiterbetreiben und einen hohen Eigenverbrauch anstreben. Der finanzielle Vorteil von Photovoltaikanlagen, gerade wenn die EEG-Förderung ausläuft, besteht v.a. darin, dass selbst produzierter und genutzter Strom deutlich preiswerter ist als der Bezug aus dem öffentlichen Netz. Legt man marktübliche Parameter zugrunde - die Stromgestehungskosten von selbst generiertem Solarstrom liegen bei etwa 10-11ct/kWh während der Bezug von Strom aus dem öffentlichen Netz mit etwa 35ct/kWh zu Buche schlägt - wird schnell offensichtlich, dass der Verbrauch des eigenen Solarstroms attraktiv ist und erhebliche Kosten einsparen kann. 

Es ist also ratsam, einen hohen Autarkiegrad für Ihr Gebäude anzustreben, also möglichst viel des eigenen Solarstroms zu verbrauchen und gleichzeitig möglichst wenig Strom aus dem öffentlichen Netz zu beziehen. Dafür empfiehlt sich ein Stromspeicher, mit dem Sie Ihren Strom zeitversetzt, also auch wenn die Sonne nicht scheint, nutzen können. Auch eine Anpassung des eigenen Nutzungsverhaltens, z.B. der Betrieb stromintensiver Geräte wie Wasch- oder Spülmaschine während Sonnenstunden, kann den Eigenverbrauch erhöhen. Darüber hinaus kann die Nutzung des selbst erzeugten Stroms bei der Anschaffung eines Elektroautos oder bei der Wärmeerzeugung andere Kostenfaktoren minimieren.

2. Darüber hinaus ist es möglich, den erzeugten Strom zu verkaufen. Auch nach Ende der EEG-Förderung besteht ein Recht darauf, dass Ihre Anlage am Netz bleibt. Damit Sie nicht illegal „wild“ Strom einspeisen, benötigen Sie eine*n Abnehmer*in. Diese Form des Verkaufs nennt sich Direktvermarktung und funktioniert, indem ein Vertrag mit einem Energieversorgungsunternehmen, den Stadtwerken oder einer*einem sonstigen*sonstigem Stromhändler*in abge-schlossen wird. Des Weiteren besteht die Möglichkeit von alternativen Vermarktungsformen zu profitieren. Virtuelle Kraftwerke, P2P-Handel usw. zielen ebenfalls darauf ab, privat erzeugten Strom an Verbraucher zu vermitteln und senken den Aufwand für Sie als Betreiber*in. Eine Kombination der Direktvermarktung mit Option 1, bei der der nicht genutzte Strom weiterhin in das öffentliche Netz eingespeist wird, ist ebenfalls möglich.

3. Zu guter Letzt können Sie Ihre Solaranlage abbauen und die Komponenten verkaufen. Um auf der sicheren Seite zu sein ist es ratsam, die Funktionsfähigkeit der Komponenten von ei-ner*einem zertifizierten Gutachter*in prüfen und bescheinigen zu lassen. Darüber hinaus sollten Sie vor dem Abbau der Anlage kalkulieren, ob die Erlöse durch den Komponentenverkauf die entfallenden zukünftigen Einsparungen aufwiegen. Aus ökologischer Sicht ist die Demontage in jedem Fall nicht zu empfehlen.

7. Ist es möglich die Dauer der Einspeisevergütung zu verlängern?

Die Verlängerung der Zahlung der Einspeisevergütung für eine bestehende Solaranlage ist nach Auffassung der derzeitigen Rechtslage (Stand 2020) nicht möglich. Um erneut von der Einspeisevergütung profitieren zu können, müssen Sie eine neue Photovoltaikanlage anmelden. Das könnte sich empfehlen, wenn Sie „Repowering“ betreiben, also in technisch neuere Module investieren, die eine höhere Leistung erzielen. Es gilt jedoch zu beachten, dass sich die Höhe der Vergütung am Inbetriebnahmezeitpunkt orientiert und somit geringer als die ursprüngliche EEG-Förderung ausfällt. Hier muss im Einzelfall beurteilt werden, ob eine solche Neuinvestition lohnenswert ist.

8. Rechnet sich eine Photovoltaikanlage heute noch?

Ja. Insgesamt ist die Anschaffung einer Photovoltaikanlage nach wie vor wirtschaftlich sinnvoll, da sie sowohl durch die Einspeisung des Stroms als auch durch den Eigenverbrauch Erträge abwirft. Die durchschnittliche Dauer, die eine Anlage benötigt bis sie Gewinne erzielt (Amortisationszeit), beträgt zwischen 11 und 15 Jahren, wobei, bedingt durch die gesetzliche Bindungsfrist, eine Nutzungsdauer von 20 Jahren angenommen wird. Das heißt jedoch nicht, dass die Photovoltaikanlage nach dieser Zeitspanne nicht mehr nutzbar ist. Das Gegenteil ist der Fall, weil weiterhin erhebliche Solarstrommengen bei geringen laufenden Kosten produziert werden. Da die Differenz zwischen Einspeisevergütung und Bezugskosten aus dem Stromnetz immer größer wird, ist gerade bei neuen Photovoltaikanlagen ein hoher Eigenverbrauch wichtiger denn je. So ist das Einsparen von Kosten des externen Strombezugs durch einen hohen Autarkiegrad finanziell attraktiver als die Vergütung durch die Einspeisung. Das verdeutlicht auch die Politik, die zunehmend Speichermöglichkeiten zum direkten Verbrauch des Stroms bei dem*der dezentralen Erzeuger*in fördert.

9. Muss ich als Kleinanlagenbetreiber*in die EEG-Umlage bezahlen?

Ab dem 1. Juli 2022 entfällt die EEG-Umlage (Erneuerbare-Energien-Gesetz). Energieversorger müssen den entsprechenden Betrag bei den Strompreisen berücksichtigen und mit der Jahresrechnung an die Haushalte weitergeben.

10. Kann ich eine Förderung beantragen?

Zunächst einmal kann die bundesweit einheitliche Einspeisevergütung als staatliche Förderung betrachtet werden. Darüber hinaus bietet die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) als staatliche Bankengruppe Förderkredite an, um Photovoltaikanlagen und Stromspeicher zinsgünstig finanzieren zu können. Den Kreditvertrag schließen Sie vor Tätigung der Investition mit Ihrer Hausbank ab.
Neben den Förderangeboten für das gesamte Bundesgebiet existieren mitunter auch Möglichkeiten auf Ebene der Länder und Kommunen. Hier empfiehlt es sich Informationen von den entsprechenden für Sie zuständigen Stellen direkt oder auch Ihrem regionalen Energieversorger einzuholen.

11. Kann ich meine Photovoltaikanlage von der Steuer absetzen?

Ja. Sie können die Kosten für den laufenden Betrieb, z.B. Versicherungsbeiträge, als Betriebsausgaben steuerlich absetzen. Des Weiteren können Sie die Anschaffungskosten der Anlage über ihre Nutzungsdauer abschreiben.

Am 02.12.2022 hat der Bundestag außerdem das Jahressteuergesetz 2022 verabschiedet. Es vereinfacht den steuerlichen und bürokratischen Aufwand bei der Anschaffung und dem Betrieb von kleineren PV-Anlagen. So entfällt für Kauf und Installation einer Anlage bis 30 kWp die Umsatzsteuer. Einnahmen von PV-Anlagen auf Einfamilienhäusern und Gewerbegebäuden mit einer Leistung bis zu 30 Kilowatt werden rückwirkend ab dem 01. Januar 2022 von der Einkommenssteuer befreit. Anlagen auf Gebäuden mit Mischnutzung sowie Mehrfamilienhäusern werden bis zu einer Leistung von 15 kW pro Wohn- oder Gewerbeeinheit ebenfalls von der Einkommenssteuer befreit.

In einem FAQ zum Thema "Umsatzsteuerliche Maßnahmen zur Förderung des Ausbaus von Photovoltaikanlagen" hat das Bundesfinanzministerium zudem wichtige Fragen beantwortet, siehe folgender Link: FAQ zur Umsatzsteuer

12. Benötige ich eine Baugenehmigung bei der Errichtung einer Photovoltaikanlage?

Nein, eine Baugenehmigung ist im Regelfall nicht erforderlich. Es muss lediglich geprüft werden, ob dem Vorhaben bauordnungsrechtliche Aspekte, z.B. der Brandschutz, entgegenstehen. Diese Prüfung obliegt Ihnen als Hausbesitzer*in, wird jedoch in den meisten Fällen an einen Fachbetrieb ausgelagert. In jedem Fall sollten Sie sich mit Ihrem örtlichen Bauamt in Verbindung setzen, da eine Vielzahl von unterschiedlichen Regelungen auf Länder- und kommunaler Ebene existiert. Wollen Sie Ihren überschüssigen Strom in das öffentliche Netz einspeisen, sollten Sie zudem zwingend die Anforderungen Ihres Stromnetzbetreibers beachten.

13. Wie funktioniert der Anschluss an das Stromnetz?

Gemäß EEG ist der Netzbetreiber dazu verpflichtet, eine Photovoltaikanlage an das Stromnetz anzuschließen, sofern sie allen vorgeschriebenen Anforderungen genügt. Diese Anforderungen sind im Gesetz jedoch nicht abschließend geregelt, sodass der Netzbetreiber auch eigene Regelungen treffen kann. Aus diesem Grund ist es wichtig, frühzeitig Kontakt aufzunehmen, um das Vorhaben anzukündigen, die lokalen Regelungen detailliert zu erörtern und die weiteren Schritte bis zum Netzanschluss abzuklären. Wird die Photovoltaikanlage gemäß der Vereinbarungen errichtet, steht dem Anschluss an das Stromnetz und dem Erhalt Ihrer Einspeisevergütung nichts im Wege. Den finanziellen Aufwand tragen Sie als Betreiber*in.

14. Muss ich bei Anschaffung einer Photovoltaikanlage ein Gewerbe anmelden?

Ja und Nein. Wird von einer Gewinnerzielungsabsicht ausgegangen, ist eine Gewerbeanmeldung notwendig. Da jedoch keine bundeseinheitlichen Regelungen existieren, obliegt die genaue Ausgestaltung den jeweils zuständigen Gewerbeaufsichtsämtern, weshalb Sie diese individuell erfragen sollten. In der Regel wird bei Kleinanlagen keine Gewerbeanmeldung notwendig, da bei dieser Größenordnung pauschal davon ausgegangen wird, dass der erzeugte Strom primär dem Eigenverbrauch dient und die Gewinnerzielungsabsicht nur sekundär ist. Bei leistungsstärkeren Anlagen, auch auf dem privaten Einfamilienhaus, kann eine Gewerbeanmeldung erforderlich werden, wenn diese deutlich mehr Strom erzeugen als das Gebäude benötigt. In solchen Fällen kann von einer Gewinnerzielungsabsicht ausgegangen werden, die Entscheidung wird jedoch meistens im Einzelfall getroffen. Für größere Anlagen muss das Gewerbe erst angemeldet werden, wenn der Zeitpunkt der Amortisation eintritt, also wenn die ersten Gewinne erzielt werden. Da jedoch keine bundeseinheitlichen Regelungen existieren, obliegt die genaue Ausgestaltung den jeweils zuständigen Gewerbebaufsichtsämtern, weshalb Sie diese individuell erfragen sollten. Photovoltaikanlagen auf gewerblich genutzten Gebäuden sind in jedem Fall anmeldepflichtig.

15. Wird für die Produktion einer Photovoltaikanlage mehr Energie benötigt, als sie im Betrieb liefert?

Nein. Die Energierücklaufzeit (auch energetische Amortisationszeit) beschreibt die Zeitspanne, die eine Photovoltaikanlage betrieben werden muss, um die investierte Energiemenge zu erzeugen. Sie ist abhängig von der verwendeten Technologie sowie vom Standort der Anlage, kann jedoch gemäß aktueller Untersuchungen auf ca. 2,5 bis 2,8 Jahre beziffert werden.

16. Können Photovoltaikanlagen degradieren?

Ja, jedoch nur sehr langsam. Auch wenn Hersteller von Photovoltaikmodulen in der Regel Leistungsgarantien von 20 bis 30 Jahren aussprechen und einen maximalen linearen Leistungsabfall von 20% einpreisen, ist die tatsächlich beobachtbare Degradation deutlich geringer. So stellen Studien einen durchschnittlichen jährlichen Leistungsabfall der gesamten Photovoltaikanlage von 0,15% fest, was auch die häufig getroffene Annahme von 0,5% deutlich unterschreitet. Bei einigen Modulen ist innerhalb der ersten Betriebstage eine höhere Degradation festzustellen. Diese Anfangsdegradation wird jedoch bei der Angabe der Nennleistung zumeist berücksichtigt.

17. Können Photovoltaikanlagen verschmutzen? Verringert das den Ertrag?

Ja und nein. Eine Verschmutzung kann auftreten, die in Deutschland jedoch in aller Regel vom nächsten Regen wieder gereinigt wird, sodass keine Ertragseinbußen entstehen. Zu Problemen kann es lediglich kommen, wenn der Aufstellwinkel der Module sehr flach ist oder sich ständige Laub- oder Staubquellen in direkter Umgebung befinden.

18. Entstehen bei der Produktion eines Photovoltaikmoduls neben CO2 weitere klimaschädliche Gase?

Ja. Das Gas Stickstofftrifluorid wird teilweise zur Reinigung von Beschichtungsanlagen verwendet, die für die Produktion von Dünnschicht-Photovoltaikmodulen und Flachbildschirmen benötigt werden. Restmengen dieses Gases können dabei in die Atmosphäre gelangen. Emissionsmengen sind nicht bekannt, werden jedoch seit 2013 in 37 Staaten gemäß des Kyoto-Protokolls ermittelt.

19. Enthalten Photovoltaikmodule giftige Substanzen?

Das hängt von der verwendeten Technologie sowie von den Materialien ab. Waferbasierte Module, die ca. 90% aller Photovoltaikmodule ausmachen, enthalten bspw. häufig Blei. Dieses lässt sich bei geringen Mehrkosten vollständig gegen unbedenkliche Materialien austauschen. Photovoltaikmodule können auch weitere Stoffe enthalten, die mitunter giftig oder schädlich sein können. Hierbei sollten Sie unabhängige Untersuchungen der jeweiligen Modultypen zu Rate ziehen.

20. Können Photovoltaikmodule recycelt werden?

Ja. Es gibt ein herstellerübergreifendes Recyclingsystem für Photovoltaikmodule mit mehr als 300 Mitgliedern. Die 2012 in Kraft getretene WEEE-Richtlinie (Waste Electrical and Electronic Equipment Directive) der Europäischen Union verpflichtet die Produzenten von Photovoltaikanlagen dazu, mindestens 85% der Module kostenlos zurückzunehmen und zu recyceln. Dar-über hinaus existiert in Deutschland seit 2015 das Elektro- und Elektronikgerätegesetz, das Photovoltaikmodule als Haushaltsgeräte einstuft und die Rücknahme sowie Finanzierung dessen regelt.

Solarthermie

Mit einer Solarthermieanlage können Sie die Sonnenenergie nutzen, um klimafreundlich Warmwasser für Gebrauchtwasser oder Ihre Heizungsanlage zu erzeugen. Weitere Details können Sie den folgenden Fragen und Antworten entnehmen. 

1. Welchen Nutzen bietet mir eine Solarthermieanlage?

Die Sonne bietet uns nicht nur die Möglichkeit umweltfreundlich Strom zu erzeugen. Auch bei der Erzeugung von warmem Wasser und Heizwärme kann die Sonne helfen. Die Funktion einer Solarthermieanlage ist innovativ und trotzdem simpel. Auf dem Dach oder an der Fassade wird ein Kollektor angebracht. Der sogenannte Absorber, ein im Kollektor eingebautes, dunkel beschichtetes Blech, ist mit einem Wärmeträgermedium gefüllt, das die Wärme bis zum Wärmetauscher im Haus transportiert. Im Wärmetauscher wird die Wärme dann an das Wasser abgegeben.

Duschen, Händewaschen, Spülen, Wäsche waschen - für all diese Tätigkeiten benötigen Sie warmes Wasser. Dazu wird das kalte Wasser, welches sich in einem Speicher befindet, mittels Solarthermie erwärmt und ist sofort nutzbar. Ist der Speicher mit ca. 90l pro Person ausreichend dimensioniert, können Sie im Jahresdurchschnitt etwa 60% des Warmwasserbedarfs durch Sonnenwärme decken. Scheint die Sonne einmal nicht, können Sie z.B. auf einen herkömmlichen Heizkessel zurückgreifen.

Die Raumtemperatur sollte bei 17-22°C liegen. Gerade im Winter kann diese Temperatur nur mit Hilfe einer Heizungsanlage erreicht werden. Die Solarthermie macht es möglich, die Energie der Sonne zu Wärme in Ihren Wohnräumen umzuwandeln. Je nach Anlage schafft dies Ihre Solaranlage allein. Meistens dient sie jedoch Ihrem Hauptheizungssystem als Unterstützung. Besonders attraktiv erscheint hier eine Holzpelletheizung, die Sie, zusammen mit der Solarthermieanlage, vollkommen unabhängig von fossilen Energieträgern macht. In der Regel können Sie ca. 30% Ihrer benötigten Heizwärme durch solarthermische Unterstützung decken.

2. Wie viel Energie kann ich mit meiner Solarthermieanlage erzeugen?

Die Solarstrahlung in Deutschland lässt im besten Fall einen Ertrag von rund 1.200 kWh/qm im Jahr zu. Der Durchschnitt liegt bei ca. 950 kWh/qm. Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die Energieverluste einer Solarthermieanlage bei ca. 50% liegen, werden durchschnittlich 475 kWh/qm Kollektorfläche im Jahr erzeugt. Tendenziell fällt der Ertrag einer Anlage zur Warmwasserbereitung etwas höher aus, der einer Anlage zur Heizunterstützung etwas niedriger.

3. Wie viel Platz benötige ich auf meinem Dach, um meinen Haushalt zu versorgen?

Die für Solarthermie benötigte Dachfläche ist deutlich geringer als für Photovoltaik. So reichen bereits 4 bis 6 qm Kollektorfläche aus, um einen Vier-Personen-Haushalt mit Warmwasser zu versorgen. Nicht vergessen werden darf der Speicher, der im Haus installiert wird. Er befindet sich meistens im Keller benötigt je nach Größe eine passende Fläche.

Wollen Sie Ihre Solarthermieanlage auch zum Heizen des Hauses nutzen, sollten Sie 3 bis 4 qm Kollektorfläche pro Person einkalkulieren. Dementsprechend sollte auch der Speicher ein deutlich größeres Volumen aufweisen, das jedoch stark von der Wohnfläche und der Gebäudedämmung abhängig ist.

4. Mit welchen Kosten muss ich bei Anschaffung einer Solarthermieanlage rechnen?

Die Investitionskosten hängen stark davon ab, welche Art des Kollektors gewählt wird und ob die Anlage nur der Warmwasserbereitung oder auch der Raumwärme dienen soll. Flachkollektoren kosten ca. 300 €/qm, Röhrenkollektoren etwa 600 €/qm, haben jedoch einen höheren Wirkungsgrad und benötigen somit weniger Platz. Hinzu kommen die Kosten für den Speicher, die Installation und die Finanzierung, sofern man Fremdkapital benötigt. Somit können die Gesamtkosten für eine Solarthermieanlage stark variieren. Zuletzt sind auch die Kosten für die regelmäßige Wartung zu berücksichtigen, die mit ca. 80 € pro Jahr zu Buche schlagen.

5. Rechnet sich eine Solarthermieanlage heute noch?

Ja. Der Betrag, den Sie jährlich durch die Anschaffung einer Solarthermieanlage an Gas- oder Ölkosten einsparen, hängt stark vom Heizverhalten, vom Wasserverbrauch und von der Dämmung des Hauses ab. Nichtsdestotrotz liegt die Amortisationszeit der Anlage, also die Dauer, bis sie die ersten Gewinne abwirft, bei durchschnittlich zwischen 11 und 15 Jahren. Die Lebensdauer einer Solarthermieanlage beträgt jedoch 20 Jahre und mehr, sodass Sie langfristig Gewinne erzielen. Nebenbei erzeugen Sie Ihre benötigte Energie klimafreundlich und machen sich nicht von Rohstoffverfügbarkeiten abhängig.

6. Kann ich eine Förderung beantragen?

Ja. Im Rahmen der "Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)" fördert das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) als Einzelmaßnahmen zur Sanierung von Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden die Errichtung von Solarthermieanlagen.

Weitere Informationen zur Förderung erhalten Sie unter folgendem Link:

Website des BAFA

7. Benötige ich eine Baugenehmigung bei der Errichtung einer Solarthermieanlage?

Nein, eine Baugenehmigung ist im Regelfall nicht erforderlich. Es muss lediglich geprüft werden, ob dem Vorhaben bauordnungsrechtliche Aspekte, z.B. der Brandschutz, entgegenstehen. Diese Prüfung obliegt Ihnen als Hausbesitzer*in, wird jedoch in den meisten Fällen an einen Fachbetrieb ausgelagert. Zu Problemen kann es bei der Errichtung von Solarthermieanlagen auf Flachdächern kommen, da sie aufgrund der Aufständerung über das Gebäude hinausragen können. In jedem Fall sollten Sie sich mit Ihrem örtlichen Bauamt in Verbindung setzen, da eine Vielzahl von unterschiedlichen Regelungen auf Länder- und kommunaler Ebene existiert.

8. Wird für die Produktion einer Solarthermieanlage mehr Energie benötigt, als diese im Betrieb liefert?

Nein. Die energetische Amortisationszeit liegt lediglich bei zwischen 2 und 4 Jahren. So lange benötigt die Solarthermieanlage, um die Energie zu erzeugen, die bei ihrer Produktion benötigt wird. Die exakte Dauer ist maßgeblich abhängig von der verwendeten Technik sowie der Berechnungsmethode. Zweifelsfrei ist jedoch, dass die energetische Amortisationszeit nur einen Bruchteil der Lebensdauer von 20 bis 30 Jahren ausmacht.

9. Können Solarthermieanlagen verschmutzen? Verringert das den Ertrag?

Ja. Solarthermieanlagen können verschmutzen. In den meisten Fällen jedoch wird der Schmutz durch ablaufendes Regenwasser schnell wieder entfernt. Nur bei hartnäckigen Verschmutzungen kann eine professionelle Reinigung notwendig werden, gerade wenn diese die Moduloberflächen chemisch angreifen könnten, um langfristige Leistungseinbußen zu vermeiden. Insgesamt sind die Leistungseinbußen durch Verschmutzung bei Solarthermieanlagen geringer als bei Photovoltaikanlagen. Darüber hinaus sind Solarkollektoren mit geringen Auf-stellwinkeln eher von Verschmutzung betroffen.

So erreichen Sie uns

Wir helfen Ihnen gerne weiter. Melden Sie sich bei den hier aufgelisteten Ansprechpersonen. 

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